Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
1. Kann ich beim Straßenverkehrsamt eine Art schnelle Zwangsabmeldung erwirken, sodass er nicht möglicherweise mit dem Auto nach Mazedonien fahren kann und es am Ende einfach dort stehen lässt mit meinem Kennzeichen? Wenn ja, wie?
Sie müssen mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle gegen und dort eine zwangsweise Abmeldung beantragen. Nehmen Sie potentielle Zeugen zum Kauf mit. Sodann wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben.
2. Sollte das Auto nicht mehr auffindbar sein und das Ordnungsamt keine Möglichkeit hat, meine Kennzeichen zu entwerten, zahle ich dann „ewig" Steuern für das Auto? Wie verhält es sich in diesem Fall mit einem unauffindbaren Auto?
Nein, da die Zwangsabmeldung den Stopp der Anmeldung auf Sie bewirkt.
3. Muss ich wirklich warten bis uns etwas passiert, bevor ich rechtliche Schritte einleiten kann?
Nein, das können Sie unverzüglich machen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt