Sehr geehrte Fragestellerin,
besten Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Zunächst darf ich Sie beruhigen, was die Anzeige wegen Betruges betrifft. Falls der von Ihnen verkaufte Sattel und der in der Garantiekarte des Sattlers bezeichnete Sattel nicht derselbe sein sollten, dann haben Sie jedenfalls nicht vorsätzlich gehandelt, denn Sie durften darauf vertrauen, dass die Angaben in der Garantiekarte korrekt sind. Insoweit haben Sie sich hier nicht in irgendeiner Art und Weise strafbar gemacht.
Fraglich ist, ob der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Die Gewährleistung wurde ausgeschlossen, so dass dies nur für den Fall in Betracht kommt, dass Ihnen der Mangel bekannt war und Sie diesen verschwiegen haben. Die Rechtsprechung sagt insoweit:
„Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig im Sinne des § 444 BGB, wer einen Sachmangel mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Sachmangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, Urteil vom 21.07.2017 – V ZR 250/15, NJW 2018, 389/390)."
Ein Für-möglich-halten könnte also schon ausreichend sein. Hier haben Sie allerdings wiederum darauf vertraut, dass die Angaben in der Garantiekarte korrekt sind und durften dies auch. Sie haben daher auch nicht arglistig gehandelt.
Darüber hinaus scheint mir fraglich, welcher Mangel hier gegeben sein soll. Sie haben Bilder geschickt, der Sattel wurde ausgemessen, der Käufer hat Rücksprache mit seinem Sattler gehalten. Allein die Tatsache, dass der gekaufte Sattel möglicherweise nicht mit dem in der Garantiekarte benannten übereinstimmt, begründet daher nicht ohne weiteres einen Mangel.
Sie können dem Käufer natürlich freiwillig entgegenkommt und den Sattel zurücknehmen oder eine Kaufpreisminderung anbieten. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu kann ich hier aktuell nicht erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Mauritz, LL.M.
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