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Privatverkäufer tritt vom Kaufvertrag zurück, zahlt aber die Anzahlung nicht zurück

31. Januar 2025 06:39 |
Preis: 35,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
Ich habe bei Ebay Kleinanzeigen eine Küche gekauft. Der Verkäufer wollte eine Anzahlung, was kein Problem war. Ich habe über Paypal überwiesen. Ein Liefertermin wurde vereinbart.
Ein paar Tage später bittet er um mehr Geld, ich sage nein. Also will er vom Kaufvertrag zurück treten und mir mein Geld wieder geben.
Dem habe ich irgendwann zugestimmt. Er soll mir bitte sofort mein Geld zurück überweisen. Macht er nicht. Er sagt, er macht es am Mittwoch. - Hat er nicht gemacht. Er ist noch im Ausland. Donnerstag Abend kommt er zurück, er machts dann.
Ich habe Ihn dann gebeten es über Paypal zu schicken, weil es die schnellste Abwicklung ist. Er stimmt zu.
Freitag morgen ist noch kein Geld da.
Was kann ich tun? Muss ich ihm eine erneute Frist setzen? Kann ich ihn anzeigen und wenn ja, wegen was?

31. Januar 2025 | 08:19

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

lassen Sie mich Ihre Fragen wie folgt beantworten.

Sie könnten nochmals die Zahlung mit konkreter Fristsetzung anmahnen (§ 286 Abs. 1 S. 1 BGB). Unterstellt die Aussagen des Verkäufers entsprechen der Wahrheit, ist eine Verzögerung von Mittwoch bis heute nachvollziehbar. (Wenn er Donnerstagabend zurückkommt, hätte er Freitag Gelegenheit die Zahlung zu veranlassen.)

Sie könnten einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin - letztlich auf Kosten des Verkäufers, wenn er sich in Verzug befindet - mit der Durchsetzung der Rückzahlung beauftragen oder gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid (selbst) beantragen (https://www.online-mahnantrag.de/).
Die Kosten richten sich nach dem Wert, um den es geht.


Eine Strafanzeige wegen Betrugs(verdachts) ist möglich. Diese bringt Ihnen das Geld aber nicht (unmittelbar) wieder.
Die bloße Verzögerung der Zahlung ist kein Betrug.

Fordern Sie ihn zur Zahlung bis spätestens 05.02.2025 auf. Danach ist der zu zahlende Betrag zu verzinsen und er hat letzlich ihre Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.

(Dieser Hinweis nur der Vollständigkeit halber: Es besteht aber auch die Gefahr eines Totalausfalls, wenn der Verkäufer kein Geld hat und Insolvenz beantragen würde.)

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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