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Privatkauf einer Wohnung mit Zwangsversteigerungsvermerk

9. März 2023 23:08 |
Preis: 35,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Guten Tag,

Ich möchte eine Wohnung kaufen.
Im Grundbuchauszug steht es in der Abteilung 2:
- Laufende Nummer der Eintragungen: 4 - "Die Zwangsversteigerung ist angeordnet (Amtsgericht XXX, Az.: 846 K 42/22); eingetragen am 07.12.2022". Diese Eintragung bleibt noch.
- Laufende Nummer der Eintragungen: 5 - "Die Zwangsversteigerung ist angeordnet (Amtsgericht XXX, Az.: 846 L 4/22); eingetragen am 07.12.2022". Diese Eintragung war durchgestrichten.

In der Abteilung 3, bei Lösungen zeigt es das die laufende Nummer 5 war gelöscht am 09.02.2023.

Meine Frage ist: was genau bedeutet diese Eintragungen? und soll ich diese Wohnung kaufen?

Vielen Dank.

10. März 2023 | 08:12

Antwort

von


(109)
Purmannstraße 20
84329 Wurmannsquick
Tel: 087259666660
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Eintragung unter Nummer 5 ist durchgestrichen und daher gelöscht, aus welchem Grund auch immer.

Die Eintragung unter Nummer 4 ist Zwangsversteigerungsvermerk. Dieser wird auf Ersuchen des Vollstreckungsgerichts, das die Zwangsversteigerung angeordnet hat, in das Grundbuch eingetragen.

Die Anordnung der Zwangsversteigerung gilt zugunsten des Gläubigers als Beschlagnahme des Grundstücks (vgl. § 20 Abs. 1 ZVG).

Beschlagnahme hat die Wirkung eines Veräußerungsverbots.

Was das für Sie bedeutet: Schließen Sie in Kenntnis des Zwangsversteigerungsvermerks den Kaufvertrag mit dem Eigentümer der Wohnung und veräußert er entgegen dem Veräußerungsverbot die Wohnung an Sie, wird dieser Erwerb dem Gläubiger gegenüber unwirksam und die Wohnung wird trotzdem zwangsversteigert.

Ich rate Ihnen daher, von dem Kauf der Wohnung Abstand zu nehmen bis die Situation mit der Zwangsversteigerung geklärt wird.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Olga Peschta

ANTWORT VON

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