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Privatkauf Andere Ware Erhalten als Bestellt

| 14. September 2016 12:19 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


13:34

Also nach dem wir den Kontakt über Ebay Kleinanzeigen aufgenommen hatten, haben wir einen kurzen Schriftverkehr über Email gehalten. Nach einer Überlegungszeit meinerseits habe ich den Verkäufer Herrn T. erneut angeschrieben worauf wir in WhatsApp weiteres besprochen haben.

Letzten Endes hatten wir folgende Rahmenbedingungen bspw schriftlich über Whatsapp beschlossen,
er bietet mir einen Yamaha Raptor 350 ccm Motor(Motor für ein Quad) mit einer Laufleistung von ca. 8000km an und das für 600 € + 68 € Versand. Ich bin damit einverstanden gewesen und gab ihm die Adresse meines Mechanikers des Vertrauens wo mein Quad welches den Ersatzmotor benötigt vor Ort ist.

Kurze Zeit darauf hat sich herausgestellt, dass es sich anscheinbar nicht um ein Yamaha Raptor 350 Motor handelt sondern irgendetwas anderes, da allein die Kubikmeterzahl auf dem Motor mit 387ccm beschriftet ist, auch laut Aussage meines Mechanikers wären Anschlüsse zu dem Original Motor welchen Ich drin habe abweichend und etwaige andere Differenzen.

Natürlich habe ich den Verkäufer darauf aufmerksam gemacht und dieser ist felsenfest der Überzeigung dass sich bei dem Motor welchen er mir verkauft hat um den genannten Motor handelt. Daraufhin habe ich ihm nach Prüfung meiner seits, man muss dazu sagen ich kann nur ferndiagnosen erstellen und mich darauf verlassen was der mechaniker mir weiter gibt, ihm noch einmal verdeutlicht das dies nicht der Fall ist. Jedenfalls habe ich ihm dann mit weiteren rechtlichen Schritten gedroht wobei zunächst eine Mahnung in seinem Briefkasten landen würde und falls dann immer noch nichts passiert, ich eine zivile Klage in Erwägung ziehe. Er hat daraufhin natürlich auch mit seinem Anwalt gesprochen und er behauptet er hätte Nachweise die seine Aussage bekräftigen dass es sich bei dem von ihm verkauften Motor um einen Yamaha Raptor 350 Motor handelt.

Wir haben dann nocheinmal ein Telefonat geführt wo er mir erklärt hat dass er sich darum kümmern möchte und diese Nachweise mir zukommen lassen möchte, aber egal was für Nachweise das auch sein mögen, es ist einfach nicht der selbe, bspw der vereinbarte Motor, da dieser Motor nicht einmal ein Yamaha Branding hat welche originale Motoren von Yamaha alle haben, auf den von ihm verkauften Motor ist aber nichts dergleichen zu finden und wie gesagt die Kubikzahl passt auch nicht da es aufgerundet für ein 400ccm Quad ist.

Wir wollen am Wochenende nocheinmal in Verbindung treten, aber ich erhoffe mir nicht sonderlich viel Erfolg, er fing schon an von wegen Privatkauf, keine Garantie etc etc.
Aber selbst wenn es sich um ein Privatkauf handelt, 1. Hat der Gewährleistung und andere dinge garnicht ausgeschlossen und 2. Selbst wenn er das getan hätte handelt es sich immer noch um ein Produkt welches nicht der Beschreibung passt, von dem was ich bei ihm nachweislich bestellt habe(Chatlogs, Screenshots alles vorhanden).

Liebes Frag einen Anwalt Team wie kann ich vorgehen und was kann ich noch machen, ich habe keine Rechtsschutzversicherung aber wenns nicht anders geht nehme ich rechtlichen Beistand.

Freue mich über Hilfe eurer Seits,
mit freundlichen Grüßen,

14. September 2016 | 12:42

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Kaufvertrag ist ja nachweislich - über WhatsApp - über einen Yamaha Raptor 350 ccm Motor zustande gekommen.

Diesen Motor muss der Verkäufer auch liefern.

Sie haben schon vorgetragen, dass es sich nicht um den Yamaha Raptor 350 ccm Motor handelt.

Der Verkäufer muss jetzt den Nachweis erbringen, dass er doch den richtigen Yamaha Raptor 350 ccm Motor verkauft hat.

Diesen Nachweis wird er dann sicherlich nicht erbringen können, sodass Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären können, sodass das Geld an Sie zurückgeht und der Motor an den Verkäufer.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 14. September 2016 | 13:19

Ersteinmal Danke für die schnelle und kompetente Antwort.

Mal angenommen der Verkäufer bleibt weiterhin uneinsichtig, wie kann ich vorgehen um ggf. selbst eine Privatklage gegen Ihn anzustreben bspw. was für Möglichkeiten habe ich um an mein Geld doch wieder zu kommen.

Da ich selber mit privatem Recht wenig Berührungspunkte hatte, interessiert mich ganz besonders der Verfahrensweg, falls ich es ohne Anwalt bestreiten möchte.

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. September 2016 | 13:34

Sie sollten eine letzte Frist zur Lieferung der kaufvertraglich vereinbarten Ware setzen.

Kommt der Verkäufer dem nicht nach erklären Sie schriftlich - am besten auch per Einschreiben - den Rücktritt vom Kaufvertrag und fordern die Rückzahlung des Kaufpreises und fordern die Rücknahme des Motors. Setzen Sie auch dazu eine Frist.

Hält der Verkäufer diese Frist nicht ein kann auf Rückzahlung Zug-um-Zug gegen Rücknahme geklagt werden. Dazu ist eine Klage beim zuständigen Amtsgericht schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle zu geben.

Bewertung des Fragestellers 14. September 2016 | 13:38

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