Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten der Versicherung eine letzte Frist zur Zahlung der Kapitalabfindung setzen. Es obliegt nämlich Ihnen zwischen der lebenslangen Rente oder der Kapitalabfindung zu entscheiden. Sollte der Versicherer die Zahlung wider Erwarten nicht vornehmen, so würde sich die Versicherung im Verzug befinden. Fordern Sie zudem schriftlich eine Bestätigung der Versicherung an, dass Ihr Antrag auf Kapitalabfindung bearbeitet wird. Verweisen Sie auf Ihre vorherigen Schreiben und den Eingangsnachweis.
Für eine zügige Abwicklung wäre es auch ratsam einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen.
Wenn die Versicherung nicht reagiert, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
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