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Private Rentenversicherung mit Wahlrecht auf Kapitalabfindung ignoriert dieses

| 26. September 2024 22:15 |
Preis: 85,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Am 15.10.1997 schließe ich eine Rentenversicherungspolice Herold-Zukunftsrente mit Rentenzahlungsbeginn 01.11.2024. Stattdessen ist auf Antrag eine einmalige Kapitalabfindung möglich.
Im Sept 2023 ein Schreiben: „ Ihre Lebensversicherung bei Zurich Deutsche Herold Lebensversicherung AG wird durch die Zurich Life Legacy Versicherung AG
(Deutschland) unverändert fortgeführt. „Sie erhalten unverändert alle vertraglich zugesicherten Leistungen und Garantien, insbesondere zugesagte Kapital- und Rentenzahlungen."
Am 24.10 2023 Telefonat mit Zurich Life Legacy Versicherung AG.... es heißt, dass ich ein halbes Jahr vor dem 1.11.2024 einen Brief bekomme, und mich entscheiden kann für eine Kapitalabfindung oder die Rente. Der Brief kommt nie an.
Am 29.07.2024 kommt ein Schreiben: „Zum 01.11.2024 endet die Aufschubzeit Ihres Vertrages. Zu diesem Zeitpunkt wird erstmals die vereinbarte Rente fällig." Kein Wort davon, dass man auch die Kapitalabfindung wählen kann! Ich soll eine Lebensbescheinigung senden (das tat ich nicht) und die Bankverbindung nennen. Am 29.07.2024 stelle ich sofort per E-Mail und am 09.08.2024 per Briefpost einen Antrag auf Kapitalabfindung. Und da die Post nicht beantwortet wird, schicke ich am 30.08.2024 den Antrag auf Kapitalabfinding per Einschreiben mit Rückschein an Zurich Life Legacy Versicherung AG, Eingang am 02.09.2024.
Am 25.09.2024 bekomme ich von der Zurich Life Legacy Versicherung AG eine „Wertbestätigung Herold-Zukunftsrente". „Die Garantie-PLUS-Rente beträgt ab dem 01.11.2024 monatlich 200,88€." Die Kapitalabfindung wird einfach nicht erwähnt!

Ich fühle mich richtig reingelegt! Was muss man tun, damit ich die Kapitalabfindung am 01.11.2024 bekomme statt der Rente?

27. September 2024 | 04:05

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie sollten der Versicherung eine letzte Frist zur Zahlung der Kapitalabfindung setzen. Es obliegt nämlich Ihnen zwischen der lebenslangen Rente oder der Kapitalabfindung zu entscheiden. Sollte der Versicherer die Zahlung wider Erwarten nicht vornehmen, so würde sich die Versicherung im Verzug befinden. Fordern Sie zudem schriftlich eine Bestätigung der Versicherung an, dass Ihr Antrag auf Kapitalabfindung bearbeitet wird. Verweisen Sie auf Ihre vorherigen Schreiben und den Eingangsnachweis.

Für eine zügige Abwicklung wäre es auch ratsam einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen.

Wenn die Versicherung nicht reagiert, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Bewertung des Fragestellers 29. September 2024 | 11:48

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Der Anwalt bewertet meine Lage verständlich und übersichtlich. Ich weiß nun, noch ist nichts verloren und weiß genau, wie ich das Schreiben an die Versicherung verfassen muss; dass man Fristen setzen muss und Bestätigungen verlangen muss. Und an wenn man sich wendet, wenn sie all dies trotzdem ignorieren! Gern hätte ich gewusst, welche Kosten aufkommen würden, die Sache dem Anwalt übergeben muss, da ich den Streitwert nicht kenne, kann ich es nicht aus der Gebührenordnung entnehmen.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 29. September 2024
5/5,0

Der Anwalt bewertet meine Lage verständlich und übersichtlich. Ich weiß nun, noch ist nichts verloren und weiß genau, wie ich das Schreiben an die Versicherung verfassen muss; dass man Fristen setzen muss und Bestätigungen verlangen muss. Und an wenn man sich wendet, wenn sie all dies trotzdem ignorieren! Gern hätte ich gewusst, welche Kosten aufkommen würden, die Sache dem Anwalt übergeben muss, da ich den Streitwert nicht kenne, kann ich es nicht aus der Gebührenordnung entnehmen.


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