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Prepaid Guthaben auszahlen

27. September 2011 22:36 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo,

folgendes, ich habe bei einem Anbieter für Onlinespiele Prepaidguthaben hinzugefügt, da ich aber kein Interesse mehr an diesem Onlinespiel habe würde ich mir gerne das Guthaben auszahlen lassen. Der Anbieter verweigert dies jedoch, bzw. gewährt die Auszahlung nur mit hohen Gebühren.


Das Guthaben liegt als Eurobetrag vor (keine Virtuelle Währung) und damit kann ich jetzt jederzeit noch ein weiteres Produkt mieten.

Nun meine Frage:

-> Ist das rechtens, das der Anbieter das Guthaben einbehält und nur mit hohen Gebühren auszahlt? (Mehr als 20 Euro! Bei 80 Euro Guthaben)
-> Wie kann ich den Anbieter dazu bringen mir das Guthaben auszahlen zu lassen?

Sehr geehrter Fragender,

ich halte 20 € als Gebühren für sehr hoch. Es ist jedoch entscheidend, woraus sich diese Gebühren zusammensetzen und was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart wurde. Sofern Sie diese akzeptiert haben, wird es schwierig, hiergegen vorzugehen. Es bliebe nur die Prüfung, ob diese Gebühren die Grenze zur Sittenwidrigkeit überschreiten.

In einem Urteil - das allerdings Handy-Prepaid-Verträge betraf - wurde entschieden, dass eine Gebühr für die Auszahlung nicht zulässig sei (18 O 243/10 ) mit der Begründung: ein Restguthaben zu erstatten sei gesetzliche Pflicht.

Tragen Sie bitte vor, ob die Firma im Ausland sitzt, denn dann könnte es schwierig werden, dagegen vorzugehen.

Ich würde dem Anbieter eine Frist zur Auszahlung mit Verweis auf Sittenwidrigkeit und ggf. auf das Urteil setzen. Sollte dieser nicht reagieren oder nicht die volle Summe auszahlen, so bliebe nur der Klageweg. Dies dürfte sich jedoch bei im Ausland befindlichen Firmen schwierig gestalten und außerhalb des Verhältnisses stehen. Noch schwieriger wird es, wenn das angebotene Spiel illegal wäre. Auch hier müsste dies im Einzelfall geprüft werden.

Sofern Sie jedoch keine Rechtschutzversicherung haben oder Beratungshilfe bekommen, sind hier die Anwaltskosten für ein außergerichtliches Schreiben höher als die 20 €.

Sollten Sie jedoch eine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir gerne den Fall unter Vorlage sämtlicher Unterlagen, was hier im Rahmen der Erstberatung schwer möglich ist.

Nutzen Sie auch gerne die Nachfragefunktion, indem Sie den Sachverhalt genauer schildern

Bis dahin verbleibe ich

Rückfrage vom Fragesteller 27. September 2011 | 23:23

Sehr geehrte Frau Dr. Corina Seiter,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Es handelt sich hierbei um ein legales Spiel (Kein Glücksspiel o. Ä.) die Firma ist in Deutschland gemeldet. Es ist ein

Beim Einzahlen des Guthabens entstehen dem Anbieter je nach Zahlart (z.B. PayPal 3% + ca. 50 Cent) oder bei sogenannten Paysafecards bis zu 14% - 19%.

Dies sollten die einzigen Abzüge sein die der Anbieter einbehalten dürfte, ist das richtig?

Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. September 2011 | 23:39

Danke für die Nachfrage.

Dass das legal ist und die Firma in Deutschland firmiert, ist schonmal sehr gut!

Im Prinzip hängt es von der vorherigen Vereinbarung in den AGBs ab, aber wie gesagt, halte ich 20 € auch für sittenwidrig. Ich habe Ihnen eine Email geschrieben.

Viele Grüße Dr. C. Seiter

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