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Prämie für Mitarbeitervermittlung wird verweigert

| 2. März 2023 10:10 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


15:00

Zusammenfassung

Pämienauszahlung für Mitarbeitervermittlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein ehemaliger Arbeitgeber verspricht allen Angestellten für die erfolgreiche Vermittlung eines neuen Mitarbeiters eine Prämie von 500 Euro brutto. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der neue Mitarbeiter die Probezeit von 6 Monaten besteht und in ein festes Angestelltenverhältnis übernommen wird. Der vermittelnde Mitarbeiter muss darüber hinaus im Unternehmen angestellt sein.

Im vorliegenden Fall wurde der neue Mitarbeiter erfolgreich vermittelt und hat seine neue Stelle im Unternehmen zum 15.5. angetreten. Die Probezeit von 6 Monaten war am 15.11. bestanden. Der vermittelnde Mitarbeiter hat das Unternehmen zum 30.11. verlassen.

Anhand der Statuten für die Vermittlung eines neuen Mitarbeiters sind aus meiner Sicht alle Vorgaben erfüllt, wonach dem vermittelnden Mitarbeiter 500€ brutto Prämie zustehen, da dieser am 15.11. noch im Unternehmen angestellt war.

Jedoch weigert sich das Unternehmen auf mehrfache Nachfrage bis heute, die Prämie auszuzahlen, da diese, sicher richtig, um eine Versteuerung der Prämie zu ermöglichen, an das monatliche Gehalt gebunden ist, welches in diesem Unternehmen jeweils zur Monatsmitte für den laufenden Monat ausbezahlt wird.

Die Frage daher: Hat der vermittelnde Mitarbeiter eine realistische Chance, notfalls mittels Rechtsweges, seine Prämie nachträglich zu erhalten?

2. März 2023 | 10:34

Antwort

von


(196)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Inhalt der Voraussetzungen für die Prämie habe ich so verstanden, dass der Mitarbeiter nach Ablauf der Probezeit in ein Arbeitsverhältnis eingliedert, was hier nicht geschehen ist. Deswegen sehe ich den Anspruch nicht als gegeben an.

Sollte es jedoch so sein, dass der Mitarbeiter nur die Probezeit zu überstehen hat, wäre der Anspruch erfüllt und hätte mit dem Dezembergehalt ausgezahlt werden müssen.
Der Anspruch wäre auch gerichtlich durchsetzbar.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Wübbe

Rückfrage vom Fragesteller 2. März 2023 | 11:37

Sehr geehrter Herr Wübbe,

vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort.

Hierzu der Nachtrag, dass der vermittelte Arbeitnehmer seine Probezeit nicht nur bestanden hat, sondern auch in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wurde.

Der Mitarbeiter, der den Arbeitnehmer vermittelt hat, hat zum 30.11. gekündigt. Ihrer Antwort nach hat er, da die Kündigung nach dem dem 15.11. erfolgt ist, also Anspruch auf Ausbezahlung der Prämie.

Da im vorliegenden Fall eine Auszahlung mittels Gehalt nicht mehr möglich ist, sollte sich seitens des ehemaligen Arbeitgebers eine andere Möglichkeit finden lassen, die Prämie auszuzahlen. Haben Sie hierzu eine Empfehlung, wie weiter vorzugehen ist, nachdem der Arbeitgeber sich strikt weigert, zu zahlen?

Herzliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. März 2023 | 15:00

Sehr geehrter Ratsuchender,
danke für die Nachfrage. So wie es sich jetzt darstellt, ist der Anspruch auf jeden Fall entstanden, weil das Ausscheiden aus der Unternehmung nach der Übernahme des vermittelten Arbeitnehmers in den Betrieb erfolgte.
Die Auszahlung über das Gehalt ist nicht zwingend erforderlich. Der Arbeitgeber muss sodann eine andere Art wählen.

Bewertung des Fragestellers 2. März 2023 | 15:19

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2. März 2023
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