Der Verkauf Ihrer seit vielen Jahren im Besitz befindlichen Postkartensammlung auf eBay kann steuerliche und gewerberechtliche Implikationen haben.
Grundsätzlich sind Gewinne aus dem Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs, die länger als ein Jahr in Ihrem Besitz waren, steuerfrei - § 23 EStG. Dies bedeutet, dass Sie den Gewinn aus dem Verkauf Ihrer Postkarten nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen.
Bezüglich der Gewerbeanmeldung ist entscheidend, ob Ihre Verkaufstätigkeit als gewerblich eingestuft wird. Kriterien für eine gewerbliche Tätigkeit sind unter anderem, § 15 EStG:
Regelmäßigkeit und Dauer: Wiederholte Verkäufe über einen längeren Zeitraum.
Gewinnerzielungsabsicht: Ziel, durch die Verkäufe Gewinne zu erzielen.
Umfang der Tätigkeit: Hohe Anzahl an Verkäufen oder erhebliche Umsätze.
Wenn Sie lediglich Ihre private Sammlung verkaufen, ohne die Absicht, regelmäßig Gewinne zu erzielen, und die Verkäufe eine überschaubare Anzahl nicht überschreiten, wird dies in der Regel nicht als gewerbliche Tätigkeit angesehen.
Sollten Ihre Verkäufe jedoch darüber hinausgehen oder den Charakter einer nachhaltigen Verkaufstätigkeit annehmen, wäre eine Gewerbeanmeldung erforderlich. In diesem Fall müssten Sie ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden und die erzielten Gewinne in Ihrer Steuererklärung angeben.
Bitte beachten Sie, dass eBay die entsprechenden Umsätze an die Finanzverwaltung meldet. Es ist mitunter sinnvoll, proaktiv vorzugehen und mit der entsprechenden Steuererklärung für das Jahr den Sachverhalt aufzuzeigen.
Ich hoffe, das hilft für Ihre Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag, bleiben Sie gesund!
26. Dezember 2024
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15:29
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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