Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Schilderung wirft mehrere rechtliche Fragen auf, die ich im Folgenden gerne auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts erörtern möchte.
1. Teilungsversteigerung
Die von Ihnen initiierte Teilungsversteigerung hat sich über einen Zeitraum von fünf Jahren hingezogen. Üblicherweise dauert ein solches Verfahren etwa ein Jahr, kann jedoch durch verschiedene Faktoren, wie beispielsweise die Erstellung von Gutachten oder Verfahrensverzögerungen, verlängert werden. In Ausnahmefällen können Teilungsversteigerungen durch Verzögerungstaktiken oder andere Umstände mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
2. Haftung für gemeinsame Schulden
Da Sie und Ihr ehemaliger Partner gemeinsam eine Immobilie erworben haben, haften Sie gegenüber der Bank als Gesamtschuldner für den aufgenommenen Immobilienkredit. Das bedeutet, die Bank kann die gesamte Kreditsumme von jedem von Ihnen einfordern. Im Innenverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner gilt grundsätzlich eine hälftige Haftung, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Sollte einer der Partner den durch das Darlehen finanzierten Gegenstand nach der Trennung alleine nutzen, kann dies zu einer abweichenden internen Haftungsverteilung führen.
3. Umgang mit der Post des Ex-Partners
Da Ihr Ex-Partner seine Post weiterhin an die gemeinsame Immobilie senden lässt und diese unbeachtet bleibt, könnten Sie in Erwägung ziehen, die zuständigen Stellen (z. B. Einwohnermeldeamt) über seinen tatsächlichen Wohnsitz zu informieren, um eine korrekte Zustellung sicherzustellen. Das eigenmächtige Öffnen von an ihn adressierter Post ist rechtlich problematisch und sollte vermieden werden.
4. Handlungsempfehlungen
- Kommunikation mit der Bank: Setzen Sie sich umgehend mit der kreditgebenden Bank in Verbindung, um die Situation zu klären und mögliche Lösungen zu besprechen.
- Rechtliche Beratung: Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Ex-Partner geltend zu machen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
- Postangelegenheiten: Informieren Sie die relevanten Behörden über den Auszug Ihres Ex-Partners, um eine korrekte Postzustellung sicherzustellen und mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.
Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Ihnen weiter. Für eine detaillierte Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt
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