Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben nach § 21 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes einen umfassenden und unentgeltlichen Anspruch auf Auskunft gegenüber jeder Behörde, die Ihre Daten erhebt bzw. verarbeitet. Ob Ihnen vollumfänglich Auskunft gegeben wird, hängt von vielen Einzelheiten ab, deren Erörterung hier zu weit führen würde. Daneben haben Sie die Möglichkeit, Ihren Verdacht der Behörde anzuzeigen, die dann von Amts wegen gehalten ist, der Sache nachzugehen.
Wenden Sie sich daher schriftlich an die betreffende Polizeibehörde und schildern Sie den Sachverhalt sowie Ihr Anliegen. Machen Sie klar, dass Sie Auskunft über die bei der Behörde über Sie registrierten Daten erbitten, insbesondere Daten, die möglicherweise durch den betreffenden Beamten erhoben wurde. Je nachdem, welche Auskunft Sie bekommen, können Sie dann weiter entscheiden, was zu tun ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Antwort die mir etwas, aber nicht ganz weitergeholfen hat.
An die Polizeibehörde direkt werde ich mich nicht wenden, da ich mit diesen schlechte Erfahrungen gemacht habe.
Kann ich z.B bei dem Beauftragten für Landesdatenschutz einen Antrag stellen, wer in 2006 in meinen Daten recherchiert hat?
Besteht ein Rechtsanspruch darauf?
Besten Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, Sie können sich auch direkt an den Landesbeauftragten für Datenschutz (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de)wenden, wenn Sie den Eindruck haben, dass bestimmte Daten zu Unrecht erhoben wurden. Darauf haben Sie auch einen Rechtsanspruch (§ 27 Landesdatenschutzgesetz Bad. Württ.).
Grundsätzlich ist es natürlich sinnvoller, direkt mit der Behörde zu kommunizieren. Die Einschaltung des Landesbeauftragten fördert nicht gerade die Auskunftsbereitschaft der jeweiligen Behörde und wird oft als Affront gewertet. Außerdem haben Sie bis jetzt nur ein "Gefühl, dass da geschnüffelt wurde", was sich auch als vollkommen haltlos herausstellen kann. Falls Ihr Vertrauen in die Polizeibehörden jedoch nachhaltig und nicht ohne Grund gestört ist - was der Fall zu sein scheint - ist der Weg über den Landesdatenschutzbeauftragter - wie oben geschrieben - durchaus gangbar.
MfG
Schneider
Rechtsanwalt