Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Höchstmenge nach BtmG
- für Lisdexamfetamindimesilat ist: 2.100 mg
- für Methylphenidat: 2.400 mg
- Zolpidem bis zu 8.5 mg
Die zulässigen Höchstmengen sind daher weit überschritten.
Sie müssen daher mit der Eröffnung eines Strafverfahrens rechnen. Der Handel mit Btm wird bei solchen Mengen über der Höchstmenge vermutet.
Gerne kann ich Sie in diesem Verfahren verteidigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
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Hallo,
meines Erachtens handelt es sich hierbei allerdings um die jeweils geltenden Höchstgrenzen, die für die Verschreibung für Ärzte gelten. Diese dürfen die von Ihnen genannten Mengen (ohne Ankreuzen des As auf dem Rezept) für jeweils 30 Tage verordnen. Danach habe ich jedoch nicht gefragt.
Falls Sie anderer Meinung sind, geben Sie bitte an, wo diese Regelung im BtmG zu finden ist. Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
Die Höchstgrenzen sind zu finden im
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
Anlage III (zu § 1 Abs. 1)
verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmitte
Beei weiteren Fragen können Sie mich gerne per email anschreiben.
Beste Grüße
RA Richter
Sehr geehrter Fragesteller,
Danke für den Hinweis. Ich habe die Tabellen durcheinander gebracht.
Hier die Hächsztmengen nach BtMG:
Für Lisdexamfetamindimesilat und Methylphenidat ist keine Höchstmenge bestimmt.
Das bedeutet, die Einfuhr ohne Rezept ist ab jeglicher Menge untersagt.
Für Zolpidem ist die erlaubte Menge bis zu 8.5 mg.
Beste Grüße
RA Richter