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Pflanzen auf Pachtland

| 31. August 2007 21:42 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


11:44

Ich habe meinen Nachbarn, einem älteren Ehepaar einen Teil meines Grundstückes Zeit Ihres Lebens verpachtet.
Jetzt pflanzen Sie unmittelbar an der durch den Vertrag entstandenen neuen Grenze, also eigendlich mitten auf meinem Grundstück Obstbäume und Ziergehölze. Dürfen die das ohne mein Einverständnis bzw. gelten hier die normalen Regeln der Grenzbepflanzung.

31. August 2007 | 22:45

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Solange der Pachtvertrag keine besonderen Regeln enthält, kann der Pächter dort anpflanzen, was er will und was die Gesetze erlauben.

Bezüglich der Grenzbepflanzung gelten die normalen Gesetze. Vielleicht können Sie kurz mitteilen, in welchem Bundesland das Grundstück liegt? (Gartenbepflanzungsrecht ist Ländersache)

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 1. September 2007 | 08:36

Danke für die Antwort, das Bundesland ist Sachsen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Juni 2008 | 11:44

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedaure die späte Antwort.

Nach sächsischem Nachbarrecht müssen Gewächse mit einer Höhe von unter zwei Metern 0,5 Meter Abstand zur Grenze einhalten, höhere einen Abstand von zwei Metern. (§ 9 Sächsisches Nachbarrechtsgesetz).

Den entsprechenden Anspruch haben Sie als Nachbar gegen den Eigentümer des benachbarten Grundstückes, nicht gegen die Bewohner.

Daher haben Sie lediglich einen Anspruch gegen sich selbst.

Gegen die Nachbarn können Sie daher nur aus dem Pachtvertrag vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

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