Sehr geehrte Ratsuchende,
sobald der Vermieter die Box für seine Zwecke nutzt(andere Tiere dort einstellt), brauchen Sie nicht mehr zahlen:
Denn der Vermieter wäre nach § 535 BGB
verpflichtet, Ihnen die Mietgebrauch zu verschaffen, will er seinen Zahlungsanspruch nicht verlieren.
Das geht aber nicht, da die Box ja besetzt wird. der Mietgebrauch ist daher nicht möglich.
Dann aber sind Sie von der Zahlung des Mietzinses befreit (AG Neuruppin, Az.: 42 C 273/08
).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Dies gilt auch wenn im Mietvertrag steht :"er weißt uns je eine Box zu"(nicht z.B. Box Nr sowieso) und die Nachfolgepferde schon länger in seinem Stall stehen *keine neuen Einsteller) und dadurch diese zwei andere Boxen frei sind?
Sehr geehrte Ratsuchende,
ja, das gilt auch dann.
Denn die Doppelbox wurde Euch zugewiesen und ist damit Vertragsobjekt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
sylvia True-Bohle