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Pfändung des Gehalts der Ehefrau

| 5. Dezember 2007 21:15 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo meine Damen und Herren,
ich bin Verheiratet ohne Gütertrennung und ohne Ehevertrag, ich bin seit 15 Jahren Gewerbetreibender Tätig, ich habe Schulden die ich im moment nicht überwältigen kann und der Gläubiger droht mit Pfändung. Meine Ehefrau ist Berusftätig und hat also ihre eigenes Einkommen. meine Frage: darf der Gläubiger aus dem Einkommen meine Frau sein Geld eintreiben weil wir keine Gütertrennung haben, die Schulden habe ich selber verusacht ohne meine Frau sie hat keinelei Unterschrift geleistet bei der Schuldenaufnahme.
Vielen Dank.
Mit freudlichen Grüßen.

5. Dezember 2007 | 21:28

Antwort

von


(243)
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass die Schulden aus Ihrer „Selbstständigkeit“ resultieren. Dann sind Ihre Schulden Ihre Schulden. Ihre Frau haftet für diese nicht, es sei denn sie hat die Haftung übernommen.

Gegebenfalls könnten Gläubiger allerdings einen sog. Taschengeldanspruch pfänden, falls Ihnen gegen Ihre Frau ein solcher zustehen sollte. Zudem kann Ihre Frau dafür haften, falls Sie auch „private“ Schulden aus sog. „Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfes“ haben. In diesen Fällen konstruiert das Gesetz eine Haftung beider Ehepartner für diese Schulden.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.

Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -


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Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

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