Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Nein, mit einem neuerlichen Schengen Visum wird dies nicht funktionieren, da man in einem Zeitraum von 180 Tage nur 90 Tage lang ein Schengen Visum halten darf. Man muss nach 3 Monaten also 3 Monate zuwarten.
Somit wäre in erster Linie ein Sprachschulvisum denkbar. Dies wäre aber vorab in Peru bei der deutschen Botschaft zu beantragen. Eine Beantragung in Deutschland kann versucht werden, dies dürften die Ausländerbehörden aber mit Hinweis auf ihre Zuständigkeit ablehnen.
Gleiches gilt für einen Familiennachzug bei Hochzeit. Auch dieses muss an sich bei der deutschen Botschaft in Peru beantragt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
21. Juli 2022
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18:22
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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