Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Personalunion Aufsichtsrat + Angestelltenverhältnis

14. Mai 2009 13:20 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Gesellschaftsrecht


Hallo,
in Planung haben wir die Gründung einer Aktiengesellschaft (sog. "kleine AG"). Die Gründung planen wir mit 4 Personen durchzuführen. Personelle Ausstattung des Unternehmens zu Beginn soll etwa 10 Personen (inkl. der Gründer) betragen.

Sinngemäß sollen wohl 2 der Gründer die Vorstandsrolle übernehmen.
Nach unserem Verständnins muss aber der Aufsichtsrat mit mind. 3 Personen besetzt sein.
Nun ist es nacheliegend, die zwei anderen Mitgründer in den Aufsichtsrat zu bestellen. Das dumme ist aber, wir können bei der Personalstärke auf die beiden Personen kaum im operativen Geschäft verzichten. Somit ist die Idee, da der Aufsichtsrat kein Vollzeit-Job ist, die beiden über ein normales Angestelltenverhältins in der gegründeten AG zu beschäftigen.

Die Konstellation soll also etwa so aussehen:

Gründer A: Vorstand
Gründer B Vorstand

Gründer C Aufischtsrat (evtl. Vorsitz) + angestellter General Manager
Gründer D Aufsichtsrat + angestellter Marketing Manager.

Anteile von A,B,C,D an der AG 80-100 %


Nun sind die Fragen:
1. Ist so eine konstellation rechtlich machbar.

2. Falls ja, spricht irgendwleche juristische Lebenserfahrung gegen eine solche konstellation?

Nebenfrage 1:
Ist das Amt des Vorstands seitens des Vorstands vor Ablauf der bestellten Frist regulär kündbar oder nicht?

Nebenfrage 2:
Die Vorstände werden vom Aufsichtsrat (unabhängig von der Hauptversammlung) gewählt. Wie können die Gründer sicherstellen, dass die von ihnen präferirten Personen vom Aufsichtsrat gewählt werden? Kann das außerhalb der Satzung in einem Nebenvertrag rechtswirksam zwischen den Gründern und dem (noch zu wählenden Aufsichtsrat) vereinbart werden?

Vielen Dank.

E.M.

Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an.
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119054 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER