Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Parteiaustritt AfD: Partei verlangt Löschung von Daten/Korrespondenz

8. Juli 2013 14:35 |
Preis: 80€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vereinsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sebastian Scharrer, LL.M., Dipl.-Jur.

Nach wenigen Wochen Mitgliedschaft verlassen Viele bereits die Partei
"Alternative für Deutschland". Mehrere Ex-Parteimitgliedern erreichte nun ein Schreiben der AfD, darin verlangt die Partei die Rückgabe und Löschung von Daten und Dokumenten:

Schreiben der "Alternative für Deutschland":
https://www.dropbox.com/s/d6p755tihrsmlvv/Parteiaustritt.tif

- Funktionsträger sollen sämtliche Dokumente an die Partei übergeben, auch wenn die Dokumente von Parteikollegen zugesendet worden sind oder von ihnen selbst erstellt worden sind. Damit ist wohl auch Korrespondenz mit Kollegen gemeint.

- Wer seine Firmenrechner benutzt hat, soll sämtliche Daten löschen, sogar E-Mail-Korrespondenz mit anderen Parteikollegen. Die Partei verlangt sogar eine Bestätigung vom Arbeitgeber, das die Daten tatsächlich gelöscht worden sind.

Ein Kollege wurde zudem telefonisch angerufen und eingeschüchtert, man würde ihn beim Arbeitgeber anschwärzen, das er während seiner Arbeitszeit Parteiarbeit geleistet hat.

Derzeit laufen verschiedene Klagen/Strafanzeigen. Eventuell sollen Beweismittel vernichtet werden. Die Kollegen möchten die Daten behalten. Sind die Forderungen der Partei berechtigt?

-- Einsatz geändert am 08.07.2013 14:45:23

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Hier ist zu unterscheiden zwischen den Daten, die durch die Partei erlangt wurden und sonstige Daten. Die Partei kann nur dann eine Herausgabe von Daten von den ehemaligen Mitgliedern verlangen, wenn die Partei das Urheberrecht an diesen Daten innehat. Dies ist nur dann der Fall, wenn diese Daten von der Partei erhoben wurden. Daher sind Daten herauszugeben und zu löschen, die durch die Partei oder im Auftrag von der Partei erhoben und weiter gegeben wurden.

Hier werden auch Daten herausgefordert, die zwischen zwei Parteimitgliedern gewechselt wurden. An diesen Daten haben nur die jeweiligen Parteimitglieder das Urheberrecht, sodass ein Anspruch auf Herausgabe ausgeschlossen ist. Auch an den für die Partei erstellten Daten bleibt der Autor so lange Urheber, bis er seine Urheberschaft zugunsten der Partei aufgegeben hat.

Ein Anspruch nach den Bundesdatenschutzgesetz scheidet aus, da eine juristische Person, wie es hier die Partei ist, keinen Anspruch auf Auskunft und Löschung nach diesem Gesetz aufgrund der fehlenden Betroffenheit im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG hat. Allerdings haben die jeweiligen Parteimitglieder einen Anspruch auf Auskunft und Löschung der jeweiligen Daten gegenüber dem jeweiligen Parteimitglied bzw. Ex – Parteimitglied. Hierbei könnten die Parteimitglieder sich auch von der Partei vertreten lassen. Hierbei müsste die Partei von den jeweiligen Parteimitgliedern ermächtigt worden sein, diese Auskunft und Löschung zu verlangen. Eine solche Ermächtigung ist hier sehr zweifelhaft.

Die Löschungsbestätigung kann die Partei dann verlangen, wenn diese Urheber der Daten war. Hierbei muss nach meiner Ansicht genügen, dass das ehemalige Parteimitglied eine solche Löschungsbestätigung erstellt. Da die Partei im Zweifel aber nicht wissen kann, auf welchen Computer die Daten gespeichert wurden. Einen Anspruch aus dem BDSG hat die Partei als Verein nicht.



Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. Selbstverständlich können Sie sich für weitere Fragen, Beratungen und Vertretungen an mich wenden.


Über eine positive Bewertung werde ich mich freuen.

Ihr Rechtsanwalt aus Mainz

Sebastian Scharrer LL.M.
www.mainzer-rechtsanwaltskanzlei.de

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER