Sehr geehrter Ratsuchender,
welche Startegie hier die richtige ist, kann genau erst nach Einsicht in die Akten beurteilt werden. Die Stadtverwaltung ist Ihnen gegenüber nicht verpflichtet, konkret deren Beweise für die "Ventilstellung" zu nennen und vorzulegen. Unter Umständen ergeben sich diese aus der Akte, was ohne die Einsicht nicht beurteilt werden kann.
Auf der anderen Seite sind aber auch Sie gehalten, Ihren Vortrag der Einkaufsfahrt unter Beweis zu stellen. Unter Umständen gibt ja hierfür Zeugen, Einkaufszettel etc.. Da Sie sich ja darauf berufen, nur wenige Minuten falsch geparkt zu haben, müssen Sie hierfür Beweise vorlegen.
Insgesamt sollten Sie überlegen, ob es für Sie nicht kostengünstiger ist das Parkknöllchen zu zahlen. In einem Gerichtsverfahren laufen Sie Gefahr bei einer Verurteilung hohe Kosten für das Verfahren zu zahlen, die weit über das "Knöllchen" hinausgehen. Diese Abwägung kann ich Ihnen aber ohne Akteneinsicht und weitere Sachverhaltsaufklärung nicht abnehmen.
Ich hoffen, Ihnen dennoch geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
Danke für die schnelle Antwort. Nocheinmal zur Verdeutlichung: Ab zwei Stunden wird das Parken ohne Parkschein teurer. Den Zeitraum zwischen 1 und 2 Stunden habe ich zugegeben und wollte diesen auch bezahlen. Aber nicht 2 Stunden und 9 Minuten. Trotz mehrmaligen Nachfragens wurde mir keinerlei Beleg genannt, dass in den 9 Minuten nach Ablauf des regulären Parkscheines irgendjemand das Auto auf dem Parkdeck gesehen hat, was auch nicht möglich gewesen wäre.
Deswegen meine Zusatzfrage: Wenn ich schon einen Einspruch einlege, genügt denn als Ablehnung der lapidare Standardsatz: "Nach Prüfung des Sachverhaltes bedauern wir ihnen mitteilen zu müssen...". Oder vermittelt das nicht eher den Eindruck, als ob überhaupt nicht geprüft wurde. Hat die Stadt keine Verpflichtung, ein solches Verfahren durch eine ordentliche Auskunft zu vermeiden?
Danke. Der Ratsuchende.
Danke für Ihre Nachfrage.
Dass das Parken nach dem Ablauf von zwei Stunden teurer wird, hatte ich dem Sachverhalt entnommen. Es gibt aber auch Städte, die bei Vorliegen vieler Parkverstöße in der Vergangenheit das zu zahlende Verwarngeld höher ansetzen als üblich. Das spielt natürlich eine Rolle für die Frage, ob man aus Kostengesichtspunkten das Verwarngeld zahlt oder aber ein kostenintensives Verfahren durchführt.
Der von Ihnen zitierte Standartsatz ist leider üblich. Die Stadt ist nicht verpflichtet die ihr vorliegenden Beweise, wenn es denn überhaupt welche gibt, konkret darzulegen. Das ist bedauerlich, aber leider so. Die Stadtverwaltungen sind vom Gesetzgeber noch nicht einmal verpflichtet, auf Einwendungen gegen ein " Knöllchen" überhaupt zu anworten.
Eine Verpflichtung der Stadtverwaltung zur umfassenden Auskunft ist daher leider nicht gegeben.
Es bleibt Ihnen daher nichts anderes übrig, mit eigenen Beweismitteln aufzuwarten, bzw. im Wege der Akteneinsicht durch einen RA herauszufinden, welche Beweise die Stadtverwaltung überhaupt hat.
Trotzdem, viel Erfolg in dieser Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle