Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:
Aufgrund Ihrer Anzeige hat der von Ihnen angezeigte Halter des Fahrzeuges zunächst ein Schreiben vom Ordnungsamt / der Bußgeldstelle erhalten mit der Überschrift "Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung. Darin wird der Tatvorwurf (hier: Falschparken) geschildert und die Beweismittel angegeben (hier: Zeugenaussage von Herrn/Frau [ihr Name]; Foto).
Gleichzeitig wird ein Verwarnungsgeld ausgesprochen (die Höhe hängt von dem konkreten Parkverstoß ab). Wenn der Halter dieses nicht zahlt bzw. die Nichtzahlung ankündigt, muss die Behörde entscheiden, ob ein Bußgeldbescheid erlassen oder das Verfahren eingestellt wird.
Sollte ein Bußgeldbescheid erlassen werden, kann der Halter dagegen innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Tut er dies nicht, wird der Bescheid rechtskräftig und muss bezahlt werden. Legt er fristgerecht Einspruch ein und nimmt die Behörde den Bußgeldbescheid nicht zurück, so wird die Sache an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dort wird in einer mündlichen Verhandlung über den Parkverstoß entschieden. Dabei würden Sie als Zeuge geladen werden und müssten vor Gericht eine Aussage machen.
Ich werde Ihnen per E-Mail ein Musterexemplar eines Anhörungsbogens und eines Bußgeldbescheides zukommen lassen. Daraus können Sie weitere Einzelheiten über den genauen Ablauf des Verfahrens entnehmen.
Sollten Sie Ihre Anzeige nicht aufrecht erhalten, wird das Verfahren gegen den Halter aller Voraussicht nach eingestellt werden.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Cziersky-Reis
Rechtsanwalt
Alt-Moabit 62-62
10555 Berlin
Tel.: 030 / 397 492 57
Fax: 030 7 397 492 79
E-Mail: kontakt@kanzlei-cziersky.de
Internet: www.kanzlei-cziersky.de
Antwort
vonRechtsanwalt Björn Cziersky-Reis
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Vielen Dank für Ihre schnelle und präzise Auskunft. Verstehe ich Sie richtig, dass ich mich einer mögliche Zeugenaussage auf Grund einer solchen Lapalie nicht verweigern kann?
Ja genau. Da nur aufgrund Ihrer Angaben der Parkverstoß bewiesen werden kann, müssten Sie (sollte es dazu kommen) vor Gericht als Zeuge aussagen. Dazu sind Sie verpflichtet. Sollten Sie nicht erscheinen können gegen Sie Ordnungsmittel verhängt werden!
Ob der Halter gegen einen Bußgeldbescheid wirklich Einspruch einlegen würde, kann natürlich aus der Ferne nicht beurteilt werden. Eine Rechtschutzversicherung fördert in einigen Fällen die Bereitschaft, es darauf ankommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Cziersky-Reis
Rechtsanwalt