Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Parken auf P-Zeichen Parkplatz in Tempo 30 Zone

1. Oktober 2022 14:49 |
Preis: 56,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

In unserer Stadt gibt es die K.Straße. Zu Beginn der K Straße steht ein Schild:"30 Zone" Darunter steht: "Parken nur mit Parkschein nur in gekennzeichneten Flächen".
30 Meter vor Ende der Straße ist am Gehwegrand als nächstes Schild ein weiß-blaues P Schild angebracht (Zeichen 314) und darunter steht "Parken nur für Bewohner mit Parkausweis A und D".
Hinter diesem Schild sind auf dem Straßenbelag parallel zum Straßenrand entlang Parkplätze markiert (durch weiße Parkmarkierungslinien).
Die Parkplätze sind ca 3 Meter breit.
Auf diesem markierten Parkplatz am Straßenrand parkt nun schon wiederholt ein Fahrzeug.
Und zwar so, dass alle linken Außenränder außerhalb der weißen Parkmarkierungslinie sind und dadurch das Fahrzeug weiter Richtung Straßenmitte geparkt ist, als es die weißen Markierungslinien auf der Straße vorsehen.
Nun meine Frage: Stellt dies in Parkverstoß dar? Oder muss man die Parkmarkierungslinien in Tempo 30 Zonen auch dann nicht beachten, wenn zusätzlich ein weiß blaues P Schild (Zeichen 314) mit Anwohnerparkplätzen angebracht ist?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In 30er Zonen darf man auch außerhalb der Flächen parken. Das Schild besagt, dass die Anwohner innerhalb der Flächen parken dürfen.
Wenn also kein Zusatzschild "Parkverbot" angebracht ist, darf der Anwohner, der dort schief parkt, so parken, solange er die normale Straßenverkehrsordnung einhält.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER