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Pachtvertrag kündigen

15. Dezember 2008 17:18 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

im Pachtvertrag steht Pachtdauer 9 Jahre Vordruck
handschriftlich wurde eingetragen vom 01.10.2001 - 01.10.2009
da ich den Pachtvertrag kündigen will
dieFrage:welches Datum ist gültig
mfG

15. Dezember 2008 | 17:34

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage möchte ich anhand der vorliegenden Informationen wie folgt beantworten:

Wenn beide Vertragsparteien im Pachtvertrag übereinstimmend handschriftlich festgehalten haben, dass der Pachtvertrag vom 01.10.2001 bis zum 01.10.2009 gültig sein soll, so ist diese Abrede maßgeblich, da es sich um eine individuelle Abrede handelt, welche der formularmäßigen Bestimmung, die eine Dauer von 9 Jahren vorsieht, vorgeht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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