Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Vorbehaltlich einer konkreten Prüfung der Unterlagen gehe ich davon aus, daß die Versorgungszusage erst mit Wirkung zum 04.12.1991 erhöht wurde. Denn die Erhöhung der Zusage beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung, also Angebot und Annahme. Der Versorgungsvertrag wurde aber nicht bereits mit dem Anschreiben vom 25.11.1991 geändert - das wäre eine unzulässige einseitige Vertragsänderung gewesen, sondern Ihnen in Form eines vorbereiteten Entwurfes einer Vertragsänderung unterbreitet.
Mit Ihrer Unterschrift vom 03.12.1991 haben Sie ein Angebot auf Vertragsänderung entsprechend dem Entwurf unterbreitet, welches durch die Unterschrift vom 04.12.1991 durch den AR-Vorsitzenden angenommen wurde. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde also der Versorgungsvertrag geändert und die erhöhte Zusage begründet.
Mithin hat die erhöhte Versorgungszusage bis zum Insolvenzfall weniger als ein Jahr bestanden.
Ich bin gerne bereit, im Wege der kostenlosen Nachfragefunktion von Frag-Einen-Anwalt anhand der Vertragsunterlagen und des Schriftverkehrs konkret zu prüfen, ob sich aus diesen ein anderes Ergebnis herleiten lässt, kann Ihnen jedoch nicht viel Hoffnung machen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht