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PKW-Rückführung nach Verkehrsunfall

| 29. September 2020 18:01 |
Preis: 25,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Dem Fahrer A wurde in einer 700km entfernten Stadt C, die Vorfahrt vom Fahrer B genommen. Schuldfrage liegt klar bei Fahrer B. Der Wagen ist reparabel, muss aber abgeschleppt und repariert werden (in Stadt C).

A ist noch am selben Tag mit einem Leihwagen nach Hause gefahren. Ist er nun selbst dafür zuständig, den Leihwagen nach der Reparatur nach C zurück zu bringen und seinen Wagen dort abzuholen? (700km entfernt).
A hat keinen Urlaub mehr und möchte gerne, dass der Unfallwagen in sein Wohnort auf Kosten der gegnerischen Versicherung zurück geführt wird. Ist dies möglich oder muss A im Rahmen der Schadenminderungspflicht den Wagen abholen?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Sie sollten unverzüglich einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung der Schadensersatzansprüche aufgrund des Verkehrsunfalls beauftragen. Wenn die Schuld eindeutig beim gegnerischen Fahrer liegt, übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.

Der Umfang der Schadensminderungspflicht bei einem vom Wohnort weiter entfernten Unfall ist in der Rechtsprechung umstritten. Wenn Sie selbst keinen Urlaub mehr haben und auch keinen Bekannten mit den Fahrten beauftragen können, sollten Sie sich zunächst an die gegnerische Haftpflichtversicherung wenden und die Problematik dort schildern.

Aber in erster Linie empfehle ich wie gesagt, einem Rechtsanwalt das Mandat zu erteilen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 29. September 2020 | 18:59

Sehr geehrter Herr Vasel,

recht herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Einem Rechtsanwalt wurde bereits das Mandat erteilt. Meine Rückfrage hier rührte daher, dass diese mir sagte, eine Rückholung sei im Sinne des Schadenminderungsgesetzes nicht möglich.

Besten Dank und Gruß
Fragensteller

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. September 2020 | 19:11

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Sie sollten deutlich machen, dass Sie mangels Urlaubs keine Möglichkeit haben, den Wagen selber zurückzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 29. September 2020 | 19:31

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