Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Sie sollten unverzüglich einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung der Schadensersatzansprüche aufgrund des Verkehrsunfalls beauftragen. Wenn die Schuld eindeutig beim gegnerischen Fahrer liegt, übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.
Der Umfang der Schadensminderungspflicht bei einem vom Wohnort weiter entfernten Unfall ist in der Rechtsprechung umstritten. Wenn Sie selbst keinen Urlaub mehr haben und auch keinen Bekannten mit den Fahrten beauftragen können, sollten Sie sich zunächst an die gegnerische Haftpflichtversicherung wenden und die Problematik dort schildern.
Aber in erster Linie empfehle ich wie gesagt, einem Rechtsanwalt das Mandat zu erteilen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Vasel,
recht herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Einem Rechtsanwalt wurde bereits das Mandat erteilt. Meine Rückfrage hier rührte daher, dass diese mir sagte, eine Rückholung sei im Sinne des Schadenminderungsgesetzes nicht möglich.
Besten Dank und Gruß
Fragensteller
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Sie sollten deutlich machen, dass Sie mangels Urlaubs keine Möglichkeit haben, den Wagen selber zurückzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt