Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Ihre Frage betrifft Fragen des Privatversicherungsvertragsrechts.
Sie könnten entweder aufgrund des Versicherungsvertrages (bzw. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen "AVB" - auch "kleingedrucktes" genannt), oder aufgrund eines Gesetzes gegenüber dem Versicherer / der Versicherung verpflichtet sein Angaben zu Ihrem Einkommen zu machen.
Aspekte des Bank- und Steuergeheimisses und des Datenschutzes könnten dagegen sprechen.
Zunächst ist festzuhalten, daß sich Versicherungen bis heute, lage Zeit nach der Privatisierung des Versicherungsmarktes gerne wie Behörden und öffentliche Stellen gebahren, und auf diese Weise auf vielfältige Art, zahlreiche Daten und Informationen über Versichetrte Personen und Versicherungsnehmer abfragen. Nicht bei allen Datenerhebungen ist der Zusammenhang mit dem Versicherungsveertrag, oder ein sonstiges berechtigtes Interesse erkennbar. Zu selten werden kritische Nachfragen gerade nicht gestellt.
Grundsätzlich können Selbstständige eine Krankentagegeldversicherung abschliessen, und einen Einkommensnachweis führen. Zwischen dem Einkommen und dem Krankentagegeld besteht dabei durchaus ein Zusammenhang, da das Krankentagegeld ja zumindest auch den krankheitsbedingten Wegfall von Einkommen absichern soll.
Ich würde Ihnen raten, wenn sie sich nicht genauer mit dem Kleingedruckten befassen wollen oder können, sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, und selbstbewusst nachzufragen. Dort sollte man Ihnen den Grund und auch den Rechtsgrund für die Frage nach dem Einkommen nennen können, und Ihnen auch mitteilen können in welcher Art und Weise Sie die entsprechenden Belege usw. vorzulegen haben.
Ich hoffe, Ihnen zum Mindestgebot einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.
Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht eine umfassende Prüfung an Hand aller relevanten Unterlagen und gegebenfalls weiter Ermittlungen zum Sachverhalt ersetzen kann. Gerne weise ich darauf hin, dass Sie im die Möglichkeit haben eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen aus Weinheim
Peter Lautenschläger
Rechtsanwalt und Diplom Jurist
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