Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich hatten Sie bei Aufnahme der Tätigkeit ein Wahlrecht im Hinblick auf PKV oder gesetzliche Krankenversicherung, das nunmehr erloschen ist. Da Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (dann ist per Gesetz ein Wechsel ausgeschlossen), ist grds. ein Wechsel unter leider sehr strengen Voraussetzungen noch möglich.
Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit effektiv und tatsächlich aufgeben und beruflich ein Angestelltenverhältnis begründen, dort das Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze (derzeit 4237,51 Eur im Jahresmittel) liegt, können Sie in die gesetzliche Versicherung aufgenommen werden. Hier muss jedoch nachgewiesen werden, dass diese Situation seit mindestens 12 Monaten gegeben ist, um Missbrauch zu vermeiden.
Eine andere Möglichkeit ist für einen Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung leider nicht gegeben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann, Rechtsanwalt