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PKH Überprüfung

27. Februar 2020 21:06 |
Preis: 32,00 € |

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

PKH bzw. VKH

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hebe eine Frage bezüglich der Überprüfung meiner PKH.

Zu den Fakten:
Mein Gehalt: Brutto 2560, Netto 1705 (Alleinerziehend)
Kindergeld: 204 €
Ausbildungsgehalt meines 17 jährigen Sohnes: 784,61
Unterhaltszahlung für den Sohn: 300 €

Zur den Fragen:
1) Wird der Unterhalt für meinen Sohn bei mir als Einkommen angerechnet oder ist dieser Betrag von der PKH Berechnung auszuschließen?
2) Ist es richtig, da mein Sohn 784 Euro verdient, kommt kein Freibetrag (364 Euro) mehr in Betracht, da er seinen Unterhalt selbst bestreiten kann?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Unterhalt, den das Kind erhält, gehört zu dessen Einnahmen.

Diese (hier: beiden) Einnahmen werden vom Freibetrag abgezogen.

Da das Kind somit zusammen mit dessen eigenem Einkommen so viel Geld zur Verfügung hat, ergibt sich rechnerisch kein Freibetrag.

Mehr zum Ausfüllen Feld für Feld:
https://youtu.be/1i6k-QiWgvw


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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