Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Unterhalt, den das Kind erhält, gehört zu dessen Einnahmen.
Diese (hier: beiden) Einnahmen werden vom Freibetrag abgezogen.
Da das Kind somit zusammen mit dessen eigenem Einkommen so viel Geld zur Verfügung hat, ergibt sich rechnerisch kein Freibetrag.
Mehr zum Ausfüllen Feld für Feld:
https://youtu.be/1i6k-QiWgvw
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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