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Anwältin verlangt Geld trotz PKH

19. April 2025 08:41 |
Preis: 48,00 € |

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Um meine Scheidung einzureichen habe ich mich auf Empfehlung an eine Anwältin gewand. Die Dame hat vorab 1000 Euro verlangt + 300 Euro Beratungsgebühr. Später sollte ich an das Gericht 800 Euro zahlen, damkt das Verfahren überhaupt starten kann. Kurze Zeit später habe ich gemerkt finanziell ist die Scheidung für mich nicht machbar und habe PKH beantragt, der auch bewilligt wurde. Wir haben uns mit meinen Mann nun versöhnt. Es hat keine Anhörung vir dem Gericht stattgefunden, d. h. die Anwältin hat njr paar Mzils mit mir ausgetauscht, da sie telefonisch nicht verfügbar ist. Und eon paar Mal hat sie die Gegenseite angeschrieben. Die Anwältin hat das Geld was ich bis dahin bezahlt habe nicht zurücküberwiesen und verlangt sogar Geld für die Bearbeitung des Unterhaltzahlungsfalles. Wie kann das sein? Sie hat mir bisher keine detaillierte Aufstellung Ihre anfallenden Kosten geschickt und wie sie es mit der PKH abrechnet dargestellt. Soll ich mir einen Anwalt gegen sie suchen?

19. April 2025 | 09:50

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

die PKH (in Familiensachen auch VKH genannt) denkt ausschließlich das gerichtliche Verfahren ab.

Daher muss die Anwältin detailliert aufführen, für welche Tätigkeit sie dann abrechnen will.

Alles geichtliche ist von der VKK (=Verfahrenskostenhilfe) abgedeckt.

Die Anwältin kann das dann mit der Staatskasse abrechnen, kann dafür von Ihnen nichts fordern.

Alles Vorgerichtliche ist aber nicht von der VKH abgedeckt und muss grundsätzlich von Ihnen auch bezahlt werden.

Aber hier bestand vielleicht ein Anspruch auf Beratungshilfe für das Außergerichtliche.

https://rabohledotcom.wordpress.com/2015/10/12/beratungshilfe/

Ist das der Fall, hätte die Anwältin darauf hinweisen müssen.

Besteht dann der Anspruch auf Beratungshilfe, kann die Anwältin auch das Außergerichtliche nicht gegen Sie abrechnen.

Darüber hätte die Anwältin Sie aufklären müssen.

Klären Sie das vorab mit der Anwältin und fordern Sie detaillierte Abrechnungen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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