Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie keine Gegenleistung erhalten haben und bereits mehrfach gemahnt haben, können Sie unverzüglich im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens gegen die Firma vorgehen.
Wichtig ist hier vor allem, daß Sie beweisen können, daß Sie das Geld überwiesen haben.
Ich rege allerdings dringend an, hierzu einen örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens hinzuzuziehen, damit dieser die Fakten vor Ort durchsehen kann.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Können Sie mir sagen was ich für einen Anwalt brauche? und
lohnt es sich da die Summe des Streitwertes ja unter 1000 Euren
liegt? Soweit ich weiss bezahle ich das Gericht ect wenn der
gegenüber wirklich insolvent ist.
Sehr geehrter Ratsuchender,
diesen Fall sollte jeder Anwalt bearbeiten können, da es sich um übliches Kaufrecht handelt.
Ob es sich lohnt, müssen Sie entscheiden. Wenn Sie den Prozeß gewinnen und die Gegenseite ist nicht insolvent, müssen Sie keine Kosten tragen. Wenn die Gegenseite jedoch insolvent ist, müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten tragen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber