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PC Kauf... HILFE!!!

| 4. September 2007 00:34 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


07:01

Ich habe eine Frage, Es geht darum das ich ca. voriges Jahr mit einem PC Kauf einverstanden war der in 3 Raten von mir beglichen werden sollte. Ich bezahlte eine und bekam keine zahlbestätigung. Der Vertrag dazu liegt in pdf Form vor. Ohne Unterschriften. Danach bezahlte ich erstmal nichts mehr.
Ich kaufte aber bei dieser Firma auch
noch eine Festplatte ein wo ich den Vertrag noch habe, Diese Festplatte 80 Euren, und auch der PC vorschuss (271,48Euro von gesamt 814,44 €) verliefen im Sand ohne das ich eine gegenleistung oder bestätigung bekam. Ich forderte seit geraumer Zeit mein Geld zurück. Entweder meldete man sich gar nicht. ODER sagte die Ware sei bereits versendet (was klar eine Lüge sei). Der Letzte kontakt ergab angeblich das das Unternehmen wo ich kaufte in solventz sei.
Das bezweifle ich stark da im Internet immer noch PCs oder Komponenten in hohen werten angeboten werde. Ich habe damals das Privat ausgemacht und nur einen Vertrag bekommen ohne Unterschriften beider seiten. besteht die Hoffnung das ich mein Geld wieder sehen kann? Bitte um Hilfe. Das Geld habe ich selber nur unter schweren umständen verdient. Es ist mir zu viel wert das es nicht in Betrügerhände gelangt ist.

4. September 2007 | 01:50

Antwort

von


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Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie keine Gegenleistung erhalten haben und bereits mehrfach gemahnt haben, können Sie unverzüglich im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens gegen die Firma vorgehen.

Wichtig ist hier vor allem, daß Sie beweisen können, daß Sie das Geld überwiesen haben.

Ich rege allerdings dringend an, hierzu einen örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens hinzuzuziehen, damit dieser die Fakten vor Ort durchsehen kann.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 4. September 2007 | 09:18

Können Sie mir sagen was ich für einen Anwalt brauche? und
lohnt es sich da die Summe des Streitwertes ja unter 1000 Euren
liegt? Soweit ich weiss bezahle ich das Gericht ect wenn der
gegenüber wirklich insolvent ist.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. September 2007 | 07:01

Sehr geehrter Ratsuchender,

diesen Fall sollte jeder Anwalt bearbeiten können, da es sich um übliches Kaufrecht handelt.

Ob es sich lohnt, müssen Sie entscheiden. Wenn Sie den Prozeß gewinnen und die Gegenseite ist nicht insolvent, müssen Sie keine Kosten tragen. Wenn die Gegenseite jedoch insolvent ist, müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

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