Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Eine Organschaft kann körperschaftsteuerlich, gewerbesteuerlich, umsatzsteuerlich und sogar grunderwerbsteuerrechtlich bestehen.
Ich werde mich bei meiner Beantwortung ausschließlich auf die umsatzsteuerliche Organschaft beschränken. Die umsatzsteuerliche Organschaft verlangt, dass die Organgesellschaft „nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG
).
Eine finanzielle Eingliederung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vor, wenn der Organträger unmittelbar oder mittelbar in einer Weise an der Organgesellschaft beteiligt ist, dass er seinen Willen (durch Mehrheitsbeschlüsse) durchsetzen kann (BFH-Urteile vom 20.1.1999 XI R 69/97
, BFH/NV 1999, 1136
; vom 26.2.1998 V B 97/97
, BFH/NV 1998, 1267
; vom BFH 22.11.2001, V R 50/00
, BStBl 2002 II S. 167
). Maßgebend ist die Stimmenmehrheit. Die Mehrheit der Stimmrechte aus Anteilen an der Organgesellschaft muss über 50 v.H. der gesamten Stimmrechte betragen, sofern keine höhere qualifizierte Mehrheit für Beschlüsse in der Organgesellschaft erforderlich ist. Dies liegt hier nicht vor, da Sie nicht Shareholder der Limited A sind, so dass keine Organschaft zwischen dem Personenunternehmen und der Limited A vorliegt.
Um sämtliche Risiken vor einer ausnahmsweise wohl unerwüschten umsatzsteuerlichen Organschaft, kann ich für Sie eine Anfrage bei Ihrem Finanzamt einleiten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
Vielen Dank für die Antwort,
mein Hauptinteresse ist zu wissen, ob zwischen der neuen GmbH und dem Einzelunternehmen eine Organschaft besteht.
Bei der neuen GmbH ist die Limited(a) Gesellschafter und ich bin Geschäftsführer.
Mit freundlichen Grüßen