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Ohrringe im Sportunterricht

11. September 2014 18:26 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik, M.mel.

Zusammenfassung

Aufsichtspflicht der Schule, Verletzungsgefahr in der Schule, Haftung der Schule für Verletzung des Kindes

Seit 2 Wochen geht meine Tochter in die 1.Klasse. Nun habe ich ihr das Ohrring stechen erlaubt und habe in gleichen Zuge davon die Schule davon in Kenntnis gesetzt das sie diese erst nach 6 Wochen wieder heraus machen sollte. Nun möchte uns die Schule zwingen die ohrenstecker zu entfernen, können die das so einfach? denn mein kind wird jetzt vom sportunterrricht ausgeschlossen, obwohl die schule ein schreiben von mir erhalten hat, das sie sie drin lassen darf und wenn was passiert das auf meine Kappe geht.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie üben die Personensorge für ihr Kind aus, wozu auch die Beaufsichtigung des Kindes gehört. Während des Schulbesuchs übernimmt jedoch die Schule nach dem jeweiligen Schulgesetz die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten, da sie die Verantwortung für ihr Kind trägt, wobei ihr ein Ermessen zusteht, wie sie dieser Aufsichtspflicht nachkommt. Sobald die Argumente für die jeweilige Regelung nicht ganz abwegig sind, sind die Maßnahmen
zu dulden. In Ihrem Fall kann die Schule mit der Verletzungsgefahr vertretbar argumentieren. Dabei liegt die Betonung auf der „Gefahr". Eine „Befreiung" von der Aufsichtspflicht
durch Erziehungsberechtigte (etwa durch Einwilligung) ist
nicht möglich. Andererseits kann die Schule in Ihrem konkreten Fall auch übertrieben haben. Um dies zu prüfen, empfiehlt sich eine schriftliche Anfrage bei der Schulaufsichtbehörde zu stellen. Erfahrungsgemäß bekommt man schnell eine Antwort.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 25. September 2025 /5,0
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