Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist für den Umfang eines verkauften Artikels die Beschreibung maßgebend. Nur wenn auf eine bestimmte Edition verwiesen wird, ist deren Umfang geschuldet.
In Ihrem Fall wurde zwar auf kickstarter-Boni hingewiesen. Der Umfang wurde aber dennoch explizit dargestellt, so dass die Artikelbeschreibung maßgeblich ist, und nicht die Kickstarter-Beschreibung.
Da Sie aber davon ausgingen, gerade einen der Kickstarter-Edition erstanden zu haben, liegt ein zur Anfechtung berechtigender Eigenschaftsirrtum vor. Die Anfechtung aufgrund des Irrtums ist unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen zu erklären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
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