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Offizieller Inhalt VS 'inklusive' Angabe in der Artikelbeschreibung

| 18. April 2014 01:48 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

Ich habe über ein Brettspielforum das Brettspiel Zombicide erworben.
Dessen Entwicklung wurde über die Crowdfounding Plattform Kickstarter finanziert.
Eine Unterstützung von 100$ wird "Abomination" gennant und die Unterstützer bekamen bestimmtes Bonusspielmaterial.
Nun hat der Verkäufer den Artikel folgendermaßen beschrieben:

Item: 'Zombicide'
Condition: New
Notes: Kickstarter Abomination Pack
This is in excellent condition. It includes litho, extra glow in the dark dice as well as the NICK WALKER, DAVE THE GEEK, and EL CHOLO EXCLUSIVE SURVIVORS!

Kickstarter listet eindeutig auf was bei Abomination beinhaltet ist.
https://www.kickstarter.com/projects/coolminiornot/zombicide/description

Der Verkäufer ist der Meinung er habe alles, was er nicht explizit aufgelistet hat, ausgeschlossen.
Ich ging davon aus ich bekomme alles was Kickstarter in der Artikelbeschreibung auflistet und er habe nur auf einige besonders exklusive Inhalte hingewiesen.

Habe ich ein Anrecht auf den Artikel laut offizieller Beschreibung bzw. die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Kaufvertrags?


18. April 2014 | 02:50

Antwort

von


(463)
Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Grundsätzlich ist für den Umfang eines verkauften Artikels die Beschreibung maßgebend. Nur wenn auf eine bestimmte Edition verwiesen wird, ist deren Umfang geschuldet.
In Ihrem Fall wurde zwar auf kickstarter-Boni hingewiesen. Der Umfang wurde aber dennoch explizit dargestellt, so dass die Artikelbeschreibung maßgeblich ist, und nicht die Kickstarter-Beschreibung.

Da Sie aber davon ausgingen, gerade einen der Kickstarter-Edition erstanden zu haben, liegt ein zur Anfechtung berechtigender Eigenschaftsirrtum vor. Die Anfechtung aufgrund des Irrtums ist unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen zu erklären.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist

Bewertung des Fragestellers 20. April 2014 | 00:28

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War sehr hilfreich. Habe mich am Ende mit nem Streitgener geeinigt, es war aber gut zu wissen wo man steht und welche Optionen man hat.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 20. April 2014
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