Sehr geehrter Ratsuchender,
hier wird man im Wege der ergänzenden vertragsauslegung nach §§ 133
, 157 BGB
vorgehen müssen.
Dann werden die Enkel und deren nahen Angehörige (Ehepartner, Kinder) die Benutzung des Schwimmbades zu erlauben sein wenn Ihre Oma. dieses so bestimmt.
Eine andere Auslegung nur auch Enkel wäre sinnlos und kommt nicht in Betracht.
Bestimmt die Oma es aber ausdrücklich nicht, können Geschwister und deren Kinder es nicht nutzen, da sie keinen eigenen Anspruch haben, also immer von der ausdrücklichen Bestimmung der Oma abhängig sind.
Ob Sie den Pool umnutzen oder ganz stilllegen dürfen, hängt allein vom (unbekannten) Pachtvertrag ab, den Sie mit Ihrem Vater geschlossen haben. Vermutlich aber nicht, falls es keine besondere Regelung gibt.
Sie sind dann aber nicht zur Instandsetzung und Befüllung des Pool zu bestimmten Zeiten verpflichtet, könnten ihn also brach liegen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle.
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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"...Sie sind dann aber nicht zur Instandsetzung und Befüllung des Pool zu bestimmten Zeiten verpflichtet, könnten ihn also brach liegen lassen..."
Heißt dass wenn ich ihn nicht befülle und pflege darf das auch kein andrer tun, auch wenn meine Oma das verlangt?
Sehr geehrter Ratsuchender,
doch, ein Anderer dürfte es tun. Fraglich ist aber, wie:
Denn wenn Sie alles gepachtet haben, dann auch vermutlich den Wasseranschluss.
Und dessen Nutzung bestimmen dann allein Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle