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Nutzungsausfall totalschaden für mehr als 14 Tage

14. März 2016 11:48 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Haftpflichtschaden.
Gegnerische Versicherung zahlt 14 Tage Nutzungsausfall obwohl ich erst nach 31 Tagen das Geld erhalten habe, weil die Versicherung noch ein eigenes Gutachten erstellen wollte und sich dadurch eine Verzögerung ergeben hat.

Außerdem zweifle ich die Einstufung meines Fahrzeuges ein, da ich eine Anhängerkupplung hatte, und vergleichsfahrzeuge mit Anhängerkupplung deutlich teurer teurer.

Ich Bitte darum für weitere 25 euro einen Dreizeiler für die gegnerische Versicherung zu erstellen, welchen Sie mir gerne per Mail zustellen um einen Prozess zu vermeiden.
Die Abrechnung der HUK kann ich Ihnen gerne pwr Mail zustellen.
VERSICHERUNG IST DIE HUK COBURG in Dresden.

14. März 2016 | 14:20

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

folgenden Text können Sie verwenden:


"Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihre Abrechnung habe ich Sie aufzufordern die folgenden weiteren Positionen bis zum (14 Tage) auszugleichen:

Nutzungsausfall, weitere 17 Tage in Höhe von täglich € _____, Nutzungsklasse ___.

Es muss hierbei berücksichtigt werden, dass sich die Reparatur aufgrund Ihrer Forderung einer Nachbesichtigung verzögert hatte. Im Übrigen ist bei einem Totalschaden auch die Zeit zwischen Unfall und Gutachtenerstellung zzgl. einer angemessenen Überlegungsfrist zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der Fahrzeugklasse ist dieses eine Stufe höher einzustufen, da es eine Anhängerkuppplung besitzt, die sich werterhöhend auswirkte.

mfg"

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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30449 Hannover
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