Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Gegenüber der Bank haften nach wie vor der Mann und die Frau gesamtschuldnerisch. Allein der Notarvertrag zur Änderung der Eigentumsverhältnisse an dem Haus und zur Übernahme der Kosten des Mannes ändert daran nichts.
Auch wenn Mann und Frau im Innenverhältnis eine Vereinbarung darüber getroffen haben, dass nunmehr allein der Mann für die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank aufzukommen hat, spielt das im Außenverhältnis keine Rolle.
Ansprechpartner der Bank bzw. des Inkassobüros bleiben der Mann und die Frau gemeinsam.
Aufgrund der getroffenen Vereinbarung hat aber die Frau im Innenverhältnis zum Mann einen Anspruch auf Freihaltung von Ansprüchen der Bank.
Das heißt, dass die Frau ihren Einsatz gegenüber der Bank vom Mann erstattet verlangen kann.
Ihre Frau kann also das an die Bank gezahlte Geld beim Mann zurückholen.
Dazu setzt Ihre Frau ein Schreiben an den Mann auf und fordert den Betrag zurückbezahlt. Sie kann auch eine Ratenzahlung anbieten. Sie soll eine Zahlungsfrist setzen.
Lässt der Mann diese Frist fruchtlos verstreichen, kann ein Anwalt beauftragt werden und die Forderung auch gerichtlich beigetrieben werden.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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