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Notarvertrag / Hausverkauf

| 2. November 2010 13:07 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Frau hatte mit Ihrem damaligen Ehemann ein Haus gekauft und beide standen im Grundbuch und im Bankvertrag.

Als sie sich trennten wurde ein Notarvertrag unterzeichnet das der Mann das Haus übernimmt und für alle Kosten aufkommt.

Jetzt hat der Mann aber die Raten bei der Bank nicht bezahlt und ein Inkassounternehmen wurde von seitens der Bank beauftragt die Forderung von beiden einzuziehen, da ja der Bankvertrag nicht geändert wurde.

Jetzt wird das Haus verkauft und die Bank hat sich auf ein Vergleich eingelassen. Der Käufer bezahlt Summe X und meine Frau 15.000,- und ihr Ex 20.000,- somit ist der Verkauf erstmal erledigt.

Jetzt meine Frage: Kann meine Frau jetzt die bereits gezahlten 15.000,- Euro von Ihrem Ex-Mann wiederholen? Ich beziehe mich jetzt auf den Notarvertrag.

2. November 2010 | 13:59

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Gegenüber der Bank haften nach wie vor der Mann und die Frau gesamtschuldnerisch. Allein der Notarvertrag zur Änderung der Eigentumsverhältnisse an dem Haus und zur Übernahme der Kosten des Mannes ändert daran nichts.

Auch wenn Mann und Frau im Innenverhältnis eine Vereinbarung darüber getroffen haben, dass nunmehr allein der Mann für die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank aufzukommen hat, spielt das im Außenverhältnis keine Rolle.

Ansprechpartner der Bank bzw. des Inkassobüros bleiben der Mann und die Frau gemeinsam.

Aufgrund der getroffenen Vereinbarung hat aber die Frau im Innenverhältnis zum Mann einen Anspruch auf Freihaltung von Ansprüchen der Bank.

Das heißt, dass die Frau ihren Einsatz gegenüber der Bank vom Mann erstattet verlangen kann.

Ihre Frau kann also das an die Bank gezahlte Geld beim Mann zurückholen.

Dazu setzt Ihre Frau ein Schreiben an den Mann auf und fordert den Betrag zurückbezahlt. Sie kann auch eine Ratenzahlung anbieten. Sie soll eine Zahlungsfrist setzen.

Lässt der Mann diese Frist fruchtlos verstreichen, kann ein Anwalt beauftragt werden und die Forderung auch gerichtlich beigetrieben werden.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Bewertung des Fragestellers 2. November 2010 | 14:42

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