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Notarbestätigung fuer die Eintragung der Auflassungsvormerkung
17. März 2019 15:45
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Historischer Preis
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Folgender Fall:
Familie A kauft ein Haus.
Die Eintragung der Auflassungsvormerkung wurde seit 8 Wochen nicht vollzogen, wegen Personalmangel beim zuständigen Grundbuchamt.
Die Familie hat es elig, die Kaufpreissumme zu zahlen und in das Haus einzuziehen.
Kann eine Notarbestätigung die Auflassungsvormerkung ersetzen, wenn man dies zusätzlich im Kaufvertrag als Fälligkeitsmerkmal vereinbart ?
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Sehr geehrter Ratsuchender,
lassen Sie mich Frage wie folgt beantworten.
Eine Notarbestätigung kann die Auflassungsvormerkung nicht ersetzen.
Nur die Auflassungsvormerkung sichert die Käufer vor vertragswidrigen Zwischenverfügungen (§ 883 Abs. 2 BGB
)
Die Auflassungsvormerkung ist Mindestvoraussetzung für die Auszahlung des Kaufpreises und üblicherweise -wie bei Ihnen- auch Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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