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Nötigung durch zivilpolizisten,weil ich über gelb rot gefahren bin

26. Januar 2013 10:53 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, ich bin innerhalb einer geschlossenen ortschaft auf der rechten bahn gerade aus (es waren zwei gerade aus und einmal links) auf eine ampel zugefahren. Auf der linken seite, also neben mir fuhr ein anderer kleinwagen und blieb bei gelb stehen . Da es sehr glatt war entschloss ich mich über gelb zu fahren, das hinterteil von meinem wagen war bestimmt schon im rotbereich, gesehen hab ich es zwar selber nicht,ist einfach eine vermutung, da der andere wagen der an der ampel stehen geblieben ist , einmal aufgehupt hat. Ich fahr jedenflls weiter die strasse lang, als plötzlich dieser andere wagen von links ganz dicht an meinen wagen fährt , seinen rechten blinker angemacht hat und mit wilden gestigen und bösem blick, mich dazu bewegen wollte rechts ranzufahren. Ich hab richtig angst bekommen, da dieser mann echt agressiv rüber kam, und meinen wagen nach rechts weg drängen wollte. Ich hab ihm dann den scheibenwischer gezeigt und hab versucht aus dieser situati on unbeschadet raus zu kommen. Als ich trotzdem weiter gefahren bin hat er mich überholt und sich vor meinen wagen gesetzt und eine starke bremsung vollzogen. Damit ich bei der glätte nicht in ihn rein fahre, bin ich nach links ausgewichen. Er hat mich dann nochmal überholt und sich wieder vor meinen wagen gesetzt und stark abgebremst. Er blieb direkt vor der grünen ampel stehen und sprang aus seinem auto und kam auf mich zu. Er war nicht gerade klein und sah sehr sportlich aus mit seiner skimütze , so das ich schnell den knopf runter gemacht habe aus angst. Er hielt mir einen polizeiausweis (wenn es denn überhaupt einer war) vor die scheibe, aber nur1-2 sekunden und sagte ich sool sofort hinter ihm herfahren, er sei polizist. Dieser mann sah aber gar nicht aus wie einer. Normale sachen an, keine waffe, oder sonst irgend was woran man einen zivilen polizsten erkennen könnte. Ich jedenfalls hinter im her, bis zum nächsten parkplatz. Da wollte er meine fahrzeugpapiere haben und ging damit in sein auto. Meine bekannten die ich eigentlich in der nähe abholen wollte, kamen dazu und waren sehr empört über die unfreundlickeit dieses mannes. Der "polizist" kam zurück zu meinem wagen und sagte mir, das ich eine fette geldstrafe, fahrverbot, wegen roter ampel überfahren und ich hätte ihn beleidigt mit dem "scheibenwischer".. ich sagte ihm das es dunkelgelb war und ich besimmt nicht freudig aplaudiere wenn ich von einem mir unbekannten fast von der strasse gedrängt werde, 2 mal ausgebremst werde , was alles zu vermeiden gewesen wäre, wenn er eine polizei kelle oder sich anders zu erkennen gegeben hätte. Er sagt dann nur, war klar das sie keine einsicht zeigen, wäre ihm aber banane, ich müße mit einer teuren strafe rechnen. > Meine bekannten hatten sich das Auto kennzeichen notiert, weil dieser mann ihnen spanisch vorkam und ich bin damit zur polizei um anzeige wegen nötigung zu stellen. die polizei sagte mir das keiner ihrer kollegen oder ein ziivilfahrzeug dieses kennzeichen besitzt, so das wir von einer amtsanmassung ausgehen müßen, was für mich auch plausibel war, denn so würde sich doch kein polizist aufführen.Tja heute war in der post ein brief, wo ich als beschuldigte eingeladen werde stellung zu nehmen gegen die vorwürfe Beleidigung und überfahren einer rotlichtampel. Es steht da aber nichst von einem polizisten als zeuge oder beamtenbeleidigung. Was hab ich denn nun zu erwarten. Darf dieser angebliche polizist, falls es tatsächlich einer war, sich so im strassenverkehr verhalten? und ich jetzt wegen den beiden vergehen belangt werden?

26. Januar 2013 | 11:43

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Diese Geschichte bzw. das Verhalten des anderen Fahrers hört sich in der Tat sehr seltsam an.

Daher ist es durchaus möglich, daß es sich um einen „selbst ernannten" Ordnungshüter handelt. Dies wäre dann auch strafrechtlich relevant, abgesehen von den anderen Taten hinsichtlich des erzwungenen Anhaltens.

Ich würde Ihnen dringend empfehlen bei der Polizei keine Aussage zu machen. Oftmals werden bei der Polizei Angaben gemacht, die sich eher negativ auf die Beurteilung des Geschehens auswirken.

Insbesondere Begriffe wie „Gelb Rot" oder „Scheibenwischer" sollten ohnehin nicht fallen.

Wenn es sich tatsächlich um keinen Polizisten handeln sollte, haben Sie eine rechte gute Position, da wohl auch Ihre Bekannten bezeugen können, daß der Fahrer sich als Polizist ausgegeben hat.

Ich würde Ihnen empfehlen vor Ort einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Akteneinsicht beantragen kann. Der kann dann auch aus der Akte ersehen, ob es sich um einen Polizisten handelt, oder nicht.

Erst nach Akteneinsicht und Besprechung mit einem Rechtsanwalt sollte eine Aussage gemacht werden.

Sie sollten daher den Termin bei der Polizei schriftlich oder telefonisch absagen und ohne weitere Angaben zur Sache angeben, daß ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben, wünsche Ihnen alles Gute und ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
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Ergänzung vom Anwalt 26. Januar 2013 | 14:42

Sehr geehrte Fragestellerin,

auf Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt ergänzen:

1. Wenn der Anzeigenerstatter doch Polizist ist - woran ich meine starken Zweifel habe - dann ist die Lage wie folgt:

Generell kann man sagen, daß Gerichte die Aussagen von Polizisten als glaubwürdiger einstufen, da normalerweise kein persönliches Interesse besteht eine falsche Aussage zu machen.

Aber: "Generell" bedeutet nicht in jedem Fall ! Wenn Sie Zeugen haben, die das Verhalten des Polizisten bestätigen können, dann werden wohl einige Zweifel an der Aussage aufkommen. Daher würde ich auch in diesem Fall eine aussichtsreiche Position sehen.


2. Aussage bei der Strafanzeige

Es ist natürlich richtig, daß Sie auch bei der Strafanzeige bereits gewisse Aussagen gemacht haben, die protokolliert sind.

Dies ist aber etwas anderes als die Tatsache, daß Sie nun selbst Beschuldigte sind. Hier werden die Polizisten zu den Vorwürfen noch einmal konkret nachfragen. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, daß der Fahrer weitere Behauptungen/Beschuldigungen aufgestellt hat, von denen Sie noch nichts wissen und bei denen Sie dann eine nachteilige Antwort geben.

Daher würde Ihnen wie gesagt dringend empfehlen vor Ort einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Akteneinsicht beantragen kann und von einer Aussage zunächst Abstand zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Mack
Rechtsanwalt

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