Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Diese Geschichte bzw. das Verhalten des anderen Fahrers hört sich in der Tat sehr seltsam an.
Daher ist es durchaus möglich, daß es sich um einen „selbst ernannten" Ordnungshüter handelt. Dies wäre dann auch strafrechtlich relevant, abgesehen von den anderen Taten hinsichtlich des erzwungenen Anhaltens.
Ich würde Ihnen dringend empfehlen bei der Polizei keine Aussage zu machen. Oftmals werden bei der Polizei Angaben gemacht, die sich eher negativ auf die Beurteilung des Geschehens auswirken.
Insbesondere Begriffe wie „Gelb Rot" oder „Scheibenwischer" sollten ohnehin nicht fallen.
Wenn es sich tatsächlich um keinen Polizisten handeln sollte, haben Sie eine rechte gute Position, da wohl auch Ihre Bekannten bezeugen können, daß der Fahrer sich als Polizist ausgegeben hat.
Ich würde Ihnen empfehlen vor Ort einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Akteneinsicht beantragen kann. Der kann dann auch aus der Akte ersehen, ob es sich um einen Polizisten handelt, oder nicht.
Erst nach Akteneinsicht und Besprechung mit einem Rechtsanwalt sollte eine Aussage gemacht werden.
Sie sollten daher den Termin bei der Polizei schriftlich oder telefonisch absagen und ohne weitere Angaben zur Sache angeben, daß ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben, wünsche Ihnen alles Gute und ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt ergänzen:
1. Wenn der Anzeigenerstatter doch Polizist ist - woran ich meine starken Zweifel habe - dann ist die Lage wie folgt:
Generell kann man sagen, daß Gerichte die Aussagen von Polizisten als glaubwürdiger einstufen, da normalerweise kein persönliches Interesse besteht eine falsche Aussage zu machen.
Aber: "Generell" bedeutet nicht in jedem Fall ! Wenn Sie Zeugen haben, die das Verhalten des Polizisten bestätigen können, dann werden wohl einige Zweifel an der Aussage aufkommen. Daher würde ich auch in diesem Fall eine aussichtsreiche Position sehen.
2. Aussage bei der Strafanzeige
Es ist natürlich richtig, daß Sie auch bei der Strafanzeige bereits gewisse Aussagen gemacht haben, die protokolliert sind.
Dies ist aber etwas anderes als die Tatsache, daß Sie nun selbst Beschuldigte sind. Hier werden die Polizisten zu den Vorwürfen noch einmal konkret nachfragen. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, daß der Fahrer weitere Behauptungen/Beschuldigungen aufgestellt hat, von denen Sie noch nichts wissen und bei denen Sie dann eine nachteilige Antwort geben.
Daher würde Ihnen wie gesagt dringend empfehlen vor Ort einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Akteneinsicht beantragen kann und von einer Aussage zunächst Abstand zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Mack
Rechtsanwalt