Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Mutter kann den Verkauf der Wiese nicht verhindern. Allerdings erlischt der Nießbrauch durch den Verkauf nicht. Das heißt, das Grundstück bleibt auch nach dem Verkauf mit dem Nießbrauch belastet.
Damit beantwortet sich auch Ihre zweite Frage: Ihre Mutter kann nach dem Verkauf gegenüber der Gemeinde alle Rechte eines Nießbrauchers geltend machen. Das heißt, sie hat das Recht, die Sache (das Grundstück) in Besitz zu nehmen oder im Besitz zu halten (§ 1036 BGB
) und das Recht, die Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen (§ 1030 BGB
), dazu gehört insbesondere auch das Recht, das Grundstück zu vermieten und zu verpachten.
Sie haben keine Möglichkeit, Ihre Mutter zum Verzicht auf den Nießbrauch zu zwingen.
Das alles hat wahrscheinlich die für Sie wenig erfreuliche Folge, dass die Gemeinde unter diesen Umständen wohl eher nicht kaufen wird. Oder, wenn sie kauft, dann zu einem niedrigeren Kaufpreis.
Gern hätte ich eine erfreulichere Auskunft gegeben, aber so ist die Rechtslage.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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