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Nießbrauchsrecht an einer (ungenutzten) Wiese

| 5. Oktober 2017 15:03 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Roger Neumann

Zusammenfassung

Kann ich das unbebaute Grundstück, das ich von meiner Großmutter geerbt habe und auf dem meine Mutter ein Nießbrauchsrecht hat, an die Gemeinde verkaufen, obwohl meine Mutter dagegen ist?

Deine Mutter kann den Verkauf des Grundstücks nicht verhindern, aber ihr Nießbrauchsrecht bleibt auch nach dem Verkauf bestehen.

Meine Großmutter hat ihr Vermögen (zwei Flurummern: ein bebautes und ein unbebautes Grundstück) schon vor Jahren an mich als ihren Enkel vererbt. Ihrer Tochter (meine Mutter) hat sie ein unbeschränktes und unentgeltliches Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit an beiden Flurnummern eingeräumt (Grundbucheintrag).

Meine Mutter nutzt das bebaute Grundstück (sie wohnt im Haus, bewirtschaftet den Garten). Das unbebaute Grundstück jedoch (eine 3000 Quadratmeter große Wiese) wird von ihr in keiner Weise genutzt. Es gibt auch keine Einnahmen, etwa Pacht, aus dieser Wiese.

Nun ist folgende Situation eingetreten: Die Gemeinde möchte mir die Wiese abkaufen (um das Grundstück zu erschließen und dann als Bauland weiterzuveräußern). Meine Mutter aber ist gegen einen Verkauf der Wiese. Sie beharrt, dass sie auf ihr Nießbrauchsrecht, auch wenn sie es faktisch nicht ausübt, nicht verzichten möchte.

Die Fragestellung ist nun:
- Kann meine Mutter einen Verkauf der Wiese verhindern?
- Falls nein: Hat sie nach einem etwaigen Verkauf der Wiese Ansprüche gegen mich oder den Käufer des Grundstücks (Gemeinde)? Falls ja: welche?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Mutter kann den Verkauf der Wiese nicht verhindern. Allerdings erlischt der Nießbrauch durch den Verkauf nicht. Das heißt, das Grundstück bleibt auch nach dem Verkauf mit dem Nießbrauch belastet.

Damit beantwortet sich auch Ihre zweite Frage: Ihre Mutter kann nach dem Verkauf gegenüber der Gemeinde alle Rechte eines Nießbrauchers geltend machen. Das heißt, sie hat das Recht, die Sache (das Grundstück) in Besitz zu nehmen oder im Besitz zu halten (§ 1036 BGB ) und das Recht, die Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen (§ 1030 BGB ), dazu gehört insbesondere auch das Recht, das Grundstück zu vermieten und zu verpachten.

Sie haben keine Möglichkeit, Ihre Mutter zum Verzicht auf den Nießbrauch zu zwingen.

Das alles hat wahrscheinlich die für Sie wenig erfreuliche Folge, dass die Gemeinde unter diesen Umständen wohl eher nicht kaufen wird. Oder, wenn sie kauft, dann zu einem niedrigeren Kaufpreis.

Gern hätte ich eine erfreulichere Auskunft gegeben, aber so ist die Rechtslage.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 5. Oktober 2017 | 15:57

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