Werte Ratsuchende,
die Nichtabgabe einer Steuererklärung kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Steuerstraftat sein. Wenn eine Steuerschuld fällig war, würde sich hier eine Straftat aus §§ 369 AO ergeben, bitte mal googlen, das erklärt sich von alleine.
Die Steuerpflicht dem Grunde nach bestand in Ihrer Situation schon.
Ein gewonnener Prozess bedeutet folgendes. Es gilt das Zuflussprinzip, das heisst, Geld wird dann versteuert, wenn Sie es erhalten haben. Also nicht wann es fällig war, nicht wann Sie den Prozess gewonnen haben, sondern wenn es bei Ihnen eingeht.
Ein Verspätungszuschlag droht bei der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung schon. Teurer könnten aber Säumniszuschläge sein, da die Steuerschuld monatlich um diese Abgaben erhöht wird.
Nehmen Sie sich bitte einen Steuerberater und eruieren Sie etwaige offene Steuerschulden für alle Jahre. Dann stellen Sie damit die Frage hier noch einmal ein oder konsultieren einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie dann dahingehend beraten, wie Sie sich verhalten können.
Selbstanzeige, Untätigkeit, Nachversteuerung etc. Es gibt mehrere Möglichkeiten vor allem aber auch die, mit dem Finanzamt gemeinsame Sache zu machen. Im Ergebnis kann man das hinbekommen und vermeiden, dass es ein Strafverfahren gibt, was für Sie denke ich das wichtigste sein sollte.
Noch Fragen offen? Einfach nachhaken....
Gute Nacht
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail: