Neue Verlagsedition mit Handelsausschluss
Ausgangssituation: Wir sind ein junger Lernmittel-Verlag, der seine Buchtitel bisher sowohl direkt als auch über den „klassischen“ Buchhandel (dazu auch sog. Online-Shops wie Amazon, Libri, BOL usw.) vertrieben hat. Nun möchten wir, vor allem um der Zielgruppe der SchülerInnen und StudentInnen unsere Titel günstiger anbieten zu können, eine neue Edition an den Start bringen, welche nur über den Direktvertrieb liefert, d. h. auch an Schulen/Universitäten, jedoch nicht an Buchhandlungen. Diese neuen bzw. überarbeiteten Werke sollen sämtlich in dieser vom „Buchhandlsprogramm“ separierten Edition erscheinen.
Hierzu stellen sich mir folgende Fragen, um juristisch korrekt arbeiten zu können, insbesondere mit Blick auf das Buchpreisbindungsgesetz.
1. Sind separate Editionen innerhalb eines Verlags mit Handelsausschluss überhaupt möglich?
2. Sofern Frage 1 positiv darstellbar ist: Unter welchen Bedingungen ist ein solcher Handelsausschluss (d. h. Bestellungen werden grundsätzlich an Endabnehmer bzw. ohne Rabatte – von Mengenrabatten abgesehen – ausgeführt) möglich? Dürften z. B. Provisionen an Webmaster von Internetseiten für Bewerbung der Titel ausgezahlt werden (wenn Titel über deren Website verkauft werden)?
3. Eine ISBN braucht in diesem Fall nicht vergeben zu werden, nicht wahr?
4. Sind die im Buchpreisbindungsgesetz genannten Rabattstufen von 8, 10, 12, 13 % unter 25.000 EUR Umsatz obligatorisch oder frei wählbar (z. B. 5, 10, 15, 20 %)?
5. Ist bei Kleinstbestellungen mit Blick auf das Buchpreisbindungsgesetz ein Mindermengenzuschlag möglich (z. B. 3,00 EUR bei Bestellungen unter 10,00 EUR)?
6. Inwieweit muss sich eine preisgünstigere Lizenzversion inhaltlich bzw. ausstattungstechnisch vom Original unterscheiden?
7. Sind solche abgeänderten Versionen innerhalb eines Verlags überhaupt möglich oder muss die originale Auflage erst „auslaufen“, d. h. darf nicht mehr lieferbar sein?
8. Sind Prämien bzw. Umsatzprovisionen für Multiplikatoren (insbesondere Lehrer und Dozenten, die für ihre Klassen/Kurse bestellen) legal?
9. Wie ist der Begriff „Lehrerhandexemplar“ bzw. „Lehrerhandstück“ (= wohl kostenfreies Exemplar für Lehrer) definiert?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!
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