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Neubesetzung Hausverwalter nicht ausgeschrieben

| 15. September 2007 17:39 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


23:34

Ich wohne in einer Wohnalage mit 34 Eigentümern, alle selbst bewohnt. Wir haben einen Hausverwalter und 4 Beiräte.
Der Hausverwalter hat wohl vor einiger Zeit beim Beirat gekündigt. Nur durch Zufall haben wir das erfahren.
Nun kam die Einladung zur Hauptversammlung der Eigentümer
zum 13. Oktober, dort wird die Wahl angekündigt, ohne Namen, die erfahren wir dann erst ein paar Minuten vor der Wahl
Frage:
Muß ein Verwalter (oder die Beiräte) bekanntgeben, das der H-Verwalter gekündigt hat? Wann?
Muß eine Stellenausschreibung erfolgen (Bezahlung mit rund 6.500 pro Jahr?)
Müssen die Namen der Bewerber bei der Einladung zur Haupversammlung bekanntgegeben werden?
Welche rechtliche Möglichkeit gibt es das gegf. anzufechten?

Danke für Ihre Nachricht

15. September 2007 | 17:52

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Ladung zur Eigentümerversammlung müssen die Namen der Bewerber für den neuen Verwaltervertrag nicht angegeben werden. Es reicht aus, wenn die Ladung der Punkt "Vertragsschluss mit neuer Hausverwaltung" enthalten ist; Einzelheiten sind nicht erforerlich.

Auch muß die Position des Hausverwalters nicht öffentlich ausgeschrieben werden, denn es handelt sich ja nicht um eine öffentlich-rechtliche Behörde.

Die Mitteilung der Kündigung des alten Hausverwalters mußte nicht konkret erfolgen; es reicht aus, daß die Eigentümerversammlung nun geladen wurde, um u.a. einen neuen Hausverwaltervertrag zu beschließen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 15. September 2007 | 18:07

Ihre Antwort bedeutet also, dass ein Eigentümer sich nicht zur Wahl stellen, weil er das nich weis.?
Stellt sich hier nicht die Vertrauenfrage der gleichberechtigten 34 Eigentümer? die alle 1 Eigentumswohnung
im Hause besitzen, also keine anderen Besitzverhältnisse
Wohnalage besteht seit 35 Jahren

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Oktober 2007 | 23:34

Selbstverständlich kann sich jeder Eigentümer in der Eigentümerversammlung zur Wahl stellen - auf die anstehende Neuwahl wird ja in der Einladung hingewiesen.

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Ihre Antwort bedeutet, dass Wohnungseigentümer keinen Einfluß auf die Wahl haben, das die Wahl eine Art "Überfall" ist.
Da wird bei uns Demokratie und Persönlichkeitsrechte hochgejubelt und im WEG mit Füßen getreten!

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Ihre Antwort bedeutet, dass Wohnungseigentümer keinen Einfluß auf die Wahl haben, das die Wahl eine Art "Überfall" ist.
Da wird bei uns Demokratie und Persönlichkeitsrechte hochgejubelt und im WEG mit Füßen getreten!


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