Sehr geehrte Fragestellerin,
in der Tat besteht ein Unterlassungsanspruch sollten die tatsächlichen Namen im Internet veröffentlicht worden sein ohne dass Sie zugestimmt haben.
Sowohl gegen den Autor wie auch gegen den Betreiber des Forums haben Sie Möglichkeiten zivilrechtlich einen Unterlassungsanspruch (gegebenenfalls auch Unterlassungsklage) geltend zu machen.
Voraussetzung hierfür ist, dass einwandfrei Ihre Person identifizierbar ist. Bei Ihnen kommt noch der Umstand hinzu, dass im Zusammenhang mit Ihrem Beruf diese Beziehung erwähnt wird, was wohl dazu dient, entsprechende Probleme zu bereiten. Demnach dürfte auch ein Rechtsschutzbedürfnis bestehen.
Zusätzliche Informationen können zu einer abweichenden juristischen Beurteilung führen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung - kontaktieren Sie mich am besten per E-Mail.
Mit freundlichem Gruß
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Sauer
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