Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Nasse Wände in einer Eigentumswohnung

24. Oktober 2019 12:21 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
ich bräuchte Hilfe für meinen Termin morgen bei der Verwaltung.
Die Sachschilderung:
Ich und mein Mann haben vor einem Monat eine Dachgeschosswohnung in einem Altbau-Mehrfamilienhaus (Bj. 1904) gekauft. Die Wohnung ist in einem renovierungsbedürftigen Zustand gekauft worden, jedoch ohne Hinweis auf irgendwelche Mängel. Beim Abreißen der Tapeten hat sich herausgestellt, dass die Wände an zwei nicht mehr benutzten Schornsteinen nass sind und die Schornsteine versottet. Die Feuchtigkeit reicht sogar bis in die halbe Decke in zwei Zimmern. Der Putz an den betroffenen Stellen an den Wänden und Decke ist fast von alleine abgefallen. Den Vorbesitzer hat es anscheinend nicht gekümmert. Wir haben die Sache an die Verwaltung gemeldet und es wurde ein Schornsteinfeger beauftragt, der der Meinung ist, diese alten Schornsteine werden nicht dicht zu bekommen und werden immer nass. Seine Empfehlung ist die Schornsteine abzureißen und das Dach abzudichten. Er kann jedoch angeblich die Verwaltung nicht dazu zwingen, weil es keine schwere Gefährdung besteht.
Wir sind mitten in der Renovierung, es ist so gut wie alles abgerissen und möchten, dass das Problem ein für alle Mal behoben wird, indem die Schornsteine angerissen werden. Es ist ganz klar, dass die Feuchtigkeit mit dem Ruß nach der Renovierung innerhalb von paar Wochen durch die neu abgedichteten Wände rauskommt. Geschweige denn das, was sich in den Wänden entwickelt…Schimmel etc. Wer übernimmt dann die Kosten für die Renovierung jeden dritten Monat? Kann die Verwaltung in solchem Fall nur immer wieder eine kurzfristige Lösung erlauben? Wie kann es sein, dass wir als Dachgeschosswohnungbesitzer alleine darunter leiden müssen, dass die Schornsteine (also ein gemeinsamer Eigentum von allen Eigentümer im Haus) kaputt sind…? Ich wäre für die Beantwortung meiner Fragen und Tipps für die weitere Vorgehensweise dankbar.

24. Oktober 2019 | 12:55

Antwort

von


(553)
Königstraße 35
70173 Stuttgart
Tel: 0711/7586610
Web: https://www.dr-traub.legal
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Schornsteine und die hiermit verbundenen Ableitungen und Wände etc. gehören zum Gemeinschaftseigentum.

Geht von diesem Gemeinschaftseigentum Schaden für das Sondereigentum aus, hat die Hausverwaltung tätig zu werden.

Denn die Wohnungseigentumsgemeinschaft, vertreten durch die HV, ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines Schadens am Gemeinschaftseigentum und/oder eines Schadens am Sondereigentum durch das Gemeinschaftseigentum notwendig sind. Wird der Schaden und/oder die Beeinträchtigung gemeldet ggü. der Hausverwaltung und diese reagiert nicht, kann sogar Verschulden in Frage kommen, was einen weitergehenderen Schadensersatzanspruch begründet.

Bei Zutage tretendem Schaden kann jeder einzelne Wohnungseigentümer von seinen Miteigentümern verlangen, dass diese entsprechende Maßnahmen beschließen. Die Eigentümergemeinschaft hat aufgrund ihrer Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung eine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht.

Auf diesen Standpunkt können Sie sich bei dem morgigen Termin mit der Hausverwaltung stützen.

Es kann nicht sein, dass über die alten Schornsteine Schäden am Objekt entstehen und die HV hierbei zusieht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
-Rechtsanwalt-


ANTWORT VON

(553)

Königstraße 35
70173 Stuttgart
Tel: 0711/7586610
Web: https://www.dr-traub.legal
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Wirtschaftsrecht, Fachanwalt Insolvenzrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER