Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Nutzungsbedingungen dieses Forums im Rahmen einer Erstberatung möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Was Sie beabsichtigen, ist der Betrieb einer sogenannten Inhaberfirma, also eines Unternehmens, welches vom Inhaber geführt wird. Dabei können Sie für das Unternehmen einen Fantasienamen wählen, soweit die Namensgebung nicht Rechte Dritter verletzt, z.B. Markenrechte. Ihr Beispiel lautet „capetown". Daher würde die Firmierung richtig im Rahmen des erforderlichen Impressums lauten:
Capetown
Inhaberin Eva Mustermann
(Geschäftsanschrift + Kommunikationsdaten, eventuell Steuer-ID)
Das Impressum ist das rechtliche Auftreten „nach außen hin" und erfordert die vorstehenden Angaben. So müssen Sie auch auf der geschäftlichen Korrespondenz (Rechnungen, Werbung etc.) auftreten und zwar nur mit der Geschäftsanschrift. Durch das Impressum kann jeder erkennen, an wen er sich wenden muss, wenn es um Belange Ihres Unternehmens geht. Vor allem kann hier erkannt werden, wie (genau genommen: wer) rechtlich in Anspruch genommen werden kann.
Das Geschäft an sich (Ladenbezeichnung, Internetauftritt) kann ohne Weiteres nur „capetown" lauten. Ein Impressum an der Fensterscheibe ist nicht zwingend erforderlich.
Bitte bedenken Sie auch noch, dass vor allem (aber eben nicht nur) bei einem Internetauftritt die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten sind. Hierzu finden Sie in diesem Portal bereits zahlreiche Anregungen.
Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und basiert auf den Angaben aus Ihrer Frage. Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung einen ersten Überblick gegeben zu haben. Gegebenenfalls nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.
Wenn Sie meine Antwort im Rahmen der Bewertung beurteilen, helfen Sie mit, dieses Portal transparenter und verständlicher zu gestalten.
Mit freundlichen Grüssen
gez. RA Dannheisser
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Antwort
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