Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Namensänderung durch Eheschließung

6. März 2005 15:58 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich werde in diesem Jahr heiraten, muss ich als Eigentümerin eines Hauses bei einer Mamensänderung durch die Eheschließung
im Grundbuch die Namensänderung eintragen lassen? Wenn nötig,
wie lässt sich das umgehen (evtl. durch einen Doppelnamen)?

6. März 2005 | 16:33

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie müssen einen gem. § 13 Grundbuchordnung einen Antrag beim Grundbuchamt auf Berichtigung der Eintragung des Namens stellen. Dies läßt sich auch nicht durch einen Doppelnamen ungehen.

Gem. § 12 c Abs. 1 Nr. 4 Grundbuchordnung entscheidet dann der Urkundsbeamte über diesen Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt Klaus Wille

ANTWORT VON

(163)

Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Kindschaftsrecht, Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER