Guten Morgen,
für die Eheschließung in den USA ist grundsätzlich allein maßgeblich, welcher Name in Ihren amerikanischen Ausweispapieren (bzw. Ihrem Reisepass) eingetragen ist – und hierin wird Ihre Rückkehr zum Geburtsnamen ja bereits vollzogen sein. Die dortigen Behörden werden Sie ohne Weiteres unter diesem Namen trauen, selbst wenn in Deutschland die Namensführung noch nicht formell geändert wurde.
Allerdings sollten Sie bedenken, dass eine spätere Anerkennung Ihrer zweiten Ehe durch die deutschen Standesämter nur reibungslos funktioniert, wenn Ihre deutschen Urkunden – Personenstandsurkunden und Ihr Reisepass – einheitlich Ihren aktuellen Namen ausweisen. Solange Sie in Deutschland noch unter Ihrem früheren Ehenamen geführt werden, könnte das zu Unstimmigkeiten und Nachfragen bei der Eintragung der neuen Heirat führen.
Um jede administrative Hürde zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, schon vor oder spätestens unmittelbar nach Ihrer erneuten Heirat in den USA eine Namensführungsurkunde nach § 1355 Abs. 3 BGB bei Ihrem deutschen Standesamt zu beantragen. Damit wird Ihre Rückkehr zum Geburtsnamen auch in allen deutschen Registern wirksam, und Ihre in den USA geschlossene Ehe lässt sich später ohne Namensdifferenzen in Deutschland eintragen. Ansonsten bleibt zwar der Vollzug der Ehe in den USA davon unberührt, in Deutschland müssen Sie aber bei der Registrierung unweigerlich mit nachträglichem Klärungsbedarf rechnen.
Viele Grüße
9. Mai 2025
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07:20
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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