Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Namen der Urgroßmutter annehmen

19. Mai 2024 21:40 |
Preis: 40,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Liebes Team,

Ich bin geschieden und nun stellt sich mir die Frage, welchen Nachnamen ich tragen könnte.
Meinen Ehenamen möchte ich nicht mehr tragen. Meinen Mädchennamen auch nicht tragen, denn das Verhältnis zu meiner Mutter ist total zerrüttet. Meinen leiblichen Vater lerne ich gerade erst kennen, sein Name ist daher auch keine Option.
Zu meiner Urgroßmutter hatte ich immer ein sehr gutes Verhältnis. Ich würde gern ihren Nachnamen tragen.
Ist das möglich - jetzt oder nach Inkrafttreten des neuen Namensrechts?
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

20. Mai 2024 | 08:24

Antwort

von


(206)
Osthofstraße 24
48163 Münster
Tel: 02536-3089355
Tel: 0173-7210094
Web: https://www.awr-kanzlei.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin/sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage

beantworte ich wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass SIE u. nicht Ihrfrüherer Ehemann Namen mit der Heirat geändert hatten und die Scheidung rechtskräftig ist , was der FAll ist, wenn die Parteien keine Rechtsmittel mehr einlegen könnten.

I.
Sie können den früheren Ehenamen aufgeben und Ihren Geburtsnamen wieder annehmen (auch Familienname oder Mädchenname genannt).

Einzige Änderung für Ehenamens, die sich aus am 1. Mai 2025 in Kraft getretenen Reform nach der Scheidung ergibt, ist:
1) dass einer der beiden Partner einen Doppelnamen aus seinem bisherigen Familiennamen und dem Namen des Ehepartners annimmt.
Das wollen Sie aber NICHT/bringt Ihnen nichts.

II.
Neu ist hins. der (einmaligen) Neubestimmung des Geburtsnamens:
Nun kann zwischen Kürzung eines geführten Doppelnamens, der Ersetzung des Familiennamens eines Elternteils durch den Familiennamen des anderen Elternteils oder der Annahme eines neuen Doppelnamens aus den Familiennamen beider Eltern gewählt werden.

Die Reform hat aber eh hauptsächlich nur Änderungen für die

Kinder

hins. ihres Geburtsnamens im Blick.

So gravierende Änderungen, wie Sie sie anpeilen, bietet sie aber NICHT.

Da muss ich Sie enttäuschen. Einen Versuch können Sie starten, der dürfte aber nicht erfolgsgekrönt sein.

Ich weise abschließend darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt
Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen kann, ist jedoch rechtsverbindlich. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann aber möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.


Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Winkelmann




ANTWORT VON

(206)

Osthofstraße 24
48163 Münster
Tel: 02536-3089355
Tel: 0173-7210094
Web: https://www.awr-kanzlei.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Reiserecht, Familienrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Verkehrsrecht, Medienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER