Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Kinder den Nachnamen des Vaters annehmen, auch wenn die Eltern nicht verheiratet sind.
Dies setzt jedoch voraus, dass die Mutter der Namensänderung zustimmt. Sollte die Mutter nicht zustimmen, kann eine Namensänderung nur in Ausnahmefällen durch das Familiengericht angeordnet werden, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
2.
Ich empfehle Ihnen, sich an das zuständige Standesamt oder das Jugendamt zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten und den genauen Ablauf zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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Sehr geehrter Herr Kunz,
für mein Versehen bitte ich zunächst um Entschuldigung!
1.
Die Rechtsfrage, die sich hier stellt, geht dahin, ob ein Erwachsener seinen Familiennamen ändern kann.
Grundsätzlich gilt, dass der Familienname feststeht, also nicht auf Wunsch des Namensträgers geändert werden kann.
Ein Familienname kann nur geändert werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
2.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Familienname geeignet ist, den Namensträger ins Lächerliche zu ziehen oder wenn es Schwierigkeiten bei der Schreibweise gibt, die über das normale Maß hinausgeht.
Liegt ein solcher Grund nicht vor, darauf nach deutschem Recht der Familienname nicht geändert werden.
D.h., in Ihrem Fall kommt eine Änderung des Familiennamens nicht in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt