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Name des Kindes annehmen

8. Oktober 2023 12:09 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
ich habe mit meiner Partnerin 3 Kinder. Wir sind aber nicht verheiratet. Kann ich den Nachnamen meiner Kinder annehmen?
Vielen Dank

8. Oktober 2023 | 13:09

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Grundsätzlich ist es möglich, dass die Kinder den Nachnamen des Vaters annehmen, auch wenn die Eltern nicht verheiratet sind.

Dies setzt jedoch voraus, dass die Mutter der Namensänderung zustimmt. Sollte die Mutter nicht zustimmen, kann eine Namensänderung nur in Ausnahmefällen durch das Familiengericht angeordnet werden, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.


2.

Ich empfehle Ihnen, sich an das zuständige Standesamt oder das Jugendamt zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten und den genauen Ablauf zu klären.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Ergänzung vom Anwalt 9. Oktober 2023 | 12:16

Sehr geehrter Herr Kunz,

für mein Versehen bitte ich zunächst um Entschuldigung!


1.

Die Rechtsfrage, die sich hier stellt, geht dahin, ob ein Erwachsener seinen Familiennamen ändern kann.

Grundsätzlich gilt, dass der Familienname feststeht, also nicht auf Wunsch des Namensträgers geändert werden kann.

Ein Familienname kann nur geändert werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.

2.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Familienname geeignet ist, den Namensträger ins Lächerliche zu ziehen oder wenn es Schwierigkeiten bei der Schreibweise gibt, die über das normale Maß hinausgeht.

Liegt ein solcher Grund nicht vor, darauf nach deutschem Recht der Familienname nicht geändert werden.

D.h., in Ihrem Fall kommt eine Änderung des Familiennamens nicht in Betracht.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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