Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Selbstverständlich dürfen Sie Nachmieter suchen. Der Vermieter muß diese jedoch nicht akzeptieren. Bedenken Sie dies bitte, bevor Sie Zeit und Kosten für die Nachmietersuche aufwenden. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten ist auf jeden Fal einzuhalten, wenn der Vermieter darauf besteht.
2.
Die genannte Klausel ist aus verschiedenen Gründen unwirksam. Zum einen sind starre Friste nicht zulässig, zum anderen ist auch die enthaltene Quotenabgeltungsklausel nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam.
Schönheitsreparaturen kann der Vermieter von Ihnen daher nicht verlangen. Sofern Sie die Wände in neutralen Farben gestrichen haben - auch in unterschiedlichen Weißtönen - muß der Vermieter dies hinnehmen und kann keinen Neuanstrich verlangen.
Für die zersplitterte Kachel kann der Vermieter allerdings Schadensersatz verlangen - dies stellt einen zu ersetzenden Schaden dar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht