Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie sind nach dem Mietvertrag nur dazu verpflichtet, den Flur alle zwei Wochen zu putzen. Im Übrigen obliegt die Reinigung des Hausflurs Ihrer Vermieterin, die diese natürlich auf andere Mietparteien abwälzen darf, aber im Verhältnis zu Ihnen selbst in der Pflicht ist. Sie sollten also Ihre Vermieterin förmlich (schriftlich) auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass der Hausflur auch zwischen den Zeitpunkten, an denen Sie putzen müssen, regelmäßig gereinigt wird. Sollte die Vermieterin dieser Aufforderung nicht nachkommen, dann können Sie sie letzten Endes entsprechend verklagen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
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